Wegen "fahrlässiger Gemeingefährdung" hatte die Staatsanwaltschaft Wels gegen den 23-jährigen Michaelnbacher und drei seiner Mitfahrer ermittelt. Er hatte verbotenerweise nach Abschluss des Umzugs in Neukirchen am Walde die Feiernden in der - inzwischen verschlossenen - fahrenden Disco bis nach Grieskirchen chauffiert. Und die anderen hatten mit dem Aufbau und Betrieb des Notstromaggregats zu tun, das während der Heimfahrt lief und dessen Abgase die lebensgefährlichen Vergiftungserscheinungen im dichten Aufbau hervorgerufen hatten.
Staatsanwalt verzichte auf Verfolgung
Der Strafrahmen für dieses Vergehen liegt bei bis zu einem Jahr Haft. Doch die Welser Staatsanwaltschaft besteht nicht auf einen Prozess, hat allen vier Beschuldigten einen außergerichtlichen Tatausgleich, also Diversion, angeboten. Damit verzichtet die Staatsanwaltschaft auf die Strafverfolgung - gegen eine Strafzahlung oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit. "Die Beschuldigten haben sich aber noch nicht entschieden", weiß der Ankläger-Sprecher Christian Hubmer. Auch die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zeigte sich nachsichtig angesichts der illegalen Fahrt. Der 23-jährige selbstständige Lkw-Fahrer behält seinen Führerschein und muss nicht einmal Strafe zahlen.
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