Nicht rechtskräftig

26 Monate Haft für Hella Ranner

Steiermark
26.03.2015 14:47
Die Neuauflage des Prozesses um die ehemalige EU-Abgeordnete und Grazer Messepräsidentin Hella Ranner brachte fast das gleiche Ergebnis wie das erste Verfahren im Jahr 2014: 26 Monate Gefängnis wegen Betrugs und Untreue. Das Urteil gegen die ehemalige VP-Politikerin ist zum Teil nicht rechtskräftig.

Die pensionierte Rechtsanwältin hatte Geld ihrer Kanzleipartner in die eigene Tasche umgeleitet. Der Schaden belief sich auf 414.000 Euro. Die komplett überschuldete Juristin, der eine Firmenhaftung zum Verhängnis wurde, hatte vor ihrem Konkurs Schulden bei nicht weniger als zwölf Banken gehabt. Dass sie sich in einer finanziell ohnehin ziemlich aussichtslosen Position noch 100.000 Euro von einem langjährigen Klienten geborgt hatte, legte ihr das Gericht als Betrug aus. Obwohl Ranner stets beteuert hatte, dass sie immer vorgehabt habe, das Geld zurückzuzahlen. Richter Erik Nauta: "Da müssen Sie an Wunder geglaubt haben." Allein die Zinslast für ihre etwa 4 Millionen Euro Schulden hätte Ranner in den Bankrott getrieben, rechnet Nauta der Anwältin vor.

Schon 2014 war Ranner zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt worden, der OGH hob Teile des Urteils allerdings wegen Formalfehler auf. Aufgrund der damit längeren Verfahrensdauer reduzierte Richter Nauta die Strafe um vier Monate. Bleiben 2 Jahre und 2 Monate, zum Teil noch nicht rechtskräftig.

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