"Krone"-Ombudsfrau

Krankenkasse: Wer gut hören will, darf nicht sehen

Ombudsfrau
26.03.2015 10:00
Die 87-jährige Mutter von Klaudia H. ist pflegebedürftig und hört sehr schlecht. Seit sie von ihrem Arzt zwei Kassenhörgeräte verordnet bekommen hat, kann sie mit Familie und Besuchern wieder kommunizieren. Einzig die steirische Gebietskrankenkasse hat kein Verständnis - zwei Hörgeräte seien quasi Luxus. Deshalb muss die Mindestpensionistin ein Hörgerät aus der eigenen Tasche bezahlen!

Seit 2009 pflegt Frau H. ihre Mutter, die zwar in der Mobilität stark eingeschränkt ist, dafür geistig aber noch fit ist. Wegen ihres schlechten Gehörs war es sehr mühsam, mit der 87-Jährigen zu kommunizieren. Das hat sich mit den beiden Kassenhörgeräten zur Freude aller schnell geändert, wie die Steirerin schildert: "Die Eingewöhnung war mühsam, aber jetzt genießt es meine Mutter, das Fernsehen auch hören und vor allem wieder mit Familie und Besuchern sprechen zu können."

Die Freude währte nur, bis ein Schreiben der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse ins Haus flatterte. Man werde die Kosten nur für ein Hörgerät übernehmen, wurde der Familie mitgeteilt. Mit einer schier unfassbar zynischen Begründung: Ein Hörgerät reiche aus, um im sozialen Umfeld entsprechend kommunizieren zu können. Für ein zweites Hörgerät auf Kasse müsse man schon blind oder stark sehbeeinträchtigt sein. Oder man müsse noch in der Lage sein, selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen zu können, nur dann sei das "Richtungshören" mittels zweier Hörgeräte notwendig.

Und da die Mutter von Frau H. Pflegegeld der Stufe 4 bezieht, gehe die Krankenkasse davon aus, dass ihre Mobiliät stark eingeschränkt ist und sie sowieso auf ständige Begleitung und Unterstützung angewiesen ist. Ergo muss die 87-Jährige den "Luxus zweites Hörgerät" von ihrer Mindestpension berappen...

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