Schrems und seine "Europe versus Facebook"-Initiative hatten sich im Juni 2013 mit einer Beschwerde an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Die irische Tochterfirma des sozialen Netzwerks ist für Europa zuständig und speichert die persönlichen Nutzerdaten auf Servern in den USA.
Schrems hatte geltend gemacht, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Als Beleg führte Schrems die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über den US-Geheimdienst NSA an.
Der irische Datenschutzbeauftragte lehnte die Beschwerde des österreichischen Aktivisten in Hinblick auf das "Safe Harbour"-Abkommen ab. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2000 festgestellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau böten. Gegen die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten erhob Schrems Klage beim irischen High Court.
Das oberste Gericht in Irland möchte nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob der Datenschutzbeauftragte in Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta an die Feststellung der EU-Kommission zu "Safe Harbour" gebunden ist oder ob er im Lichte der neuen Erkenntnisse eigene Ermittlungen anstellen kann oder muss.
Noch ist unklar, wann der EU-Generalanwalt sein Gutachten in der Causa vorlegen wird. Die EU-Richter folgen der Meinung des Generalanwaltes üblicherweise in vier von fünf Fällen.
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