"Krone"-Ombudsfrau

“Sturzflug” von Handy war doch nicht versichert

Ombudsfrau
21.03.2015 09:00
Ein unachtsamer Moment und - wumms - schon liegt das Handy kaputt auf dem Boden. Besonders ärgerlich wird es, wenn die extra abgeschlossene "Sturzversicherung" den Schaden nicht bezahlen will, obwohl Beschädigungen aus Ungeschicklicheit ausdrücklich gedeckt wären. So passiert einem Leser aus Wien.

Mehr als 100 Euro hat Heinz S. für die Versicherung gegen Sturzschäden beim Kauf seines iPhones bei T-Mobile bezahlt. Er fragt sich aber, ob erst "ein Vulkan oder Erdbeben ausbrechen muss", damit ein Schaden bezahlt wird. Er hat sein Handy "nur" in einer ganz alltäglichen Situation "zerstört" - und das will die Versicherung nicht übernehmen. "Ich habe iPhone und Schlüsselbund in derselben Jackentasche aufbewahrt. Beim Herausziehen des Schlüsselbundes ist das Telefon hängen geblieben und auf die Straße gefallen, dann war der Touchscreen kaputt", schildert unser Leser.

Die Aqilo Versicherung lehnte eine Schadenregulierung vor allem deshalb ab, weil bei einer Verwahrung von Telefon und Schlüsselbund in der Manteltasche der Schaden vorhersehbar sei. "Wenn man von dieser Annahme ausgeht, ist aber praktisch jeder Handy-Sturzflug vorhersehbar", ärgert sich Herr S.

Nach Anfrage der Ombudsfrau hat sich T-Mobile um eine Kulanzlösung bemüht. Die Versicherung wird immerhin die Hälfte der Reparaturkosten übernehmen.

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