Ab Jänner 2016

Kampf dem Schwarzgeld: Streit um Registrierkassen

Österreich
19.03.2015 16:50
Ab Jänner nimmt die Regierung "schwarze" Umsätze und Mehrwertsteuerbetrug aufs Korn. Laut EU geht es dabei um rund 3,2 Milliarden Euro, 900 Millionen davon will man hereinholen. Im Prinzip müssen alle Betriebe ab 15.000 Euro Jahresumsatz eine Registrierkasse mit Sicherheitschip haben. Viele davon protestieren.

Die Anschaffung neuer bzw. die Aufrüstung vorhandener Kassen würde insgesamt an die 200 Millionen Euro kosten und sei für kleine Firmen kaum bezahlbar, klagen Wirtschaftsvertreter. Als "Abfederung" können die Betriebe jedoch die Kosten einer neuen Kassa (etwa 300 bis 3.500 Euro) von der Steuer absetzen und erhalten 200 Euro Zuschuss für die Umstellung der Abrechnungssoftware.

Chipkarte speichert alle Umsätze sicher
Im von Finanzministerium und der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl bevorzugten System müssen Unternehmen dazu noch eine Smartcard mit integriertem Chip kaufen, der in die Kassa eingebaut wird. Dieser Chip speichert alle Umsätze und markiert gleichzeitig jeden ausgedruckten Rechnungsbon mit einem speziellen digitalen Sicherungsschlüssel. Das sei manipulationssicher, bei einer Prüfung kann die Finanzpolizei dann jederzeit alle Rechnungen einzeln auslesen und mit der Steuererklärung vergleichen. Steßl: "Unser bisheriges System ist zu lax, 75 Prozent der Betriebe können ihren Umsatz selbst feststellen, ohne dass die Richtigkeit nachweisbar ist."

Konsumenten müssen daher für fast alle Einkäufe einen Kassenbon (mit Firma und Steuernummer des Betriebes) erhalten, diesen aber nicht aufheben. Details der Regelung sind noch in Verhandlung, doch die betroffenen Branchen stehen fest:

  • Alle Betriebe, die über 15.000 Euro Netto-Jahresumsatz machen (Gastronomie, Handel usw.). Gezählt werden Bareinnahmen sowie auch Kredit- bzw. Bankomatzahlungen.
  • Handwerker (wie Installateure, Elektriker), Rauchfangkehrer und Dienstleister (z.B. Masseure), die ins Haus kommen, stellen meist Rechnungen aus und kassieren nicht sofort. Sie müssen daher weiterhin keine Kasse mithaben.
  • Vereinsfeste, die überwiegend von den Mitgliedern selbst durchgeführt werden, brauchen bis 30.000 Euro Umsatz ebenfalls keine Sicherheits-Kassa.
  • Verkäufe im Freien sind bis zu 30.000 Euro Jahresumsatz von der neuen Kassapflicht befreit. Darunter fallen etwa mobile Eisverkäufer, Bauernmärkte, Kirtage, Christbaumhändler, Marktstandler, Maronibrater, Schneebars, Fiaker, Jahrmarktunterhalter (z.B. offene Ringelspiele) usw.
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