"In dubio pro reo"

Freispruch für Linzerin (46) in Bankraub-Prozess

Österreich
19.03.2015 14:47
Eine 46-jährige Linzerin, der die Staatsanwaltschaft zwei Banküberfälle zur Last gelegt hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz freigesprochen worden. Es sei ein Freispruch im Zweifel, betonte die Richterin, es müsse der Grundsatz "In dubio pro reo" zur Anwendung kommen.

Die Frau hatte die Vorwürfe stets geleugnet. Im Verfahren wurden drei Gutachten erstellt, die Überwachungsvideos und Fotos von der Angeklagten verglichen. Während zwei Experten deutliche Übereinstimmungen sahen, glaubte der Anthropologe aufgrund diverser Gesichts- und Körpermerkmale nicht, dass es sich bei der 46-Jährigen um die Täterin handelte.

Wahrnehmung ist keine Identifizierung
Die Aussagen der Zeugen, die die Angeklagte wiedererkannt haben wollen, seien sehr glaubwürdig gewesen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Aber man müsse zwischen Wahrnehmung und Identifizierung unterscheiden. Der Anthropologe habe bei 16 von 21 Gesichtsmerkmalen Übereinstimmungen gefunden, in den übrigen aber nicht. Damit könne man nicht sicher sagen, dass die Angeklagte die Täterin war.

Keine Geldflüsse trotz Finanzproblemen
Es seien auch weder Verkleidung noch Waffe noch Beute gefunden worden, erklärte die Vorsitzende weiter. Nach keinem der beiden Banküberfälle seien Geldflüsse festgestellt worden, obwohl die Frau nachweislich finanzielle Probleme gehabt habe. So wäre es lebensnah gewesen, wenn sie ihre bevorstehende Delogierung mit dem Geld abgewendet hätte.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die erleichterte Angeklagte reagierte mit Tränen auf den Freispruch.

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