Laut Anklage stahlen die Täter einen Kastenwagen, fuhren damit in der Nacht auf den 2. Juni zu der Bank und parkten vor dem Gebäude. Im Sichtschutz des Fahrzeugs sollen sie in die Filiale eingestiegen sein. Als in der Früh zwei Geldboten kamen, um den Bankomaten zu befüllen, hätten die Täter diese mit einer Maschinenpistole bewaffnet erwartet, gefesselt und seien mit 268.500 Euro Beute geflüchtet, so die Anklage.
Einen Tag nach der Tat wurde das Trio 200 Meter vor dem Grenzübergang Nickelsdorf im Burgenland von der Cobra gestoppt und festgenommen. Das Geld war - in Waschmittelboxen verpackt - in ihrem Wagen versteckt.
Beschuldigte stritten alles ab
Die Männer im Alter von 36 und 40 Jahren, die im Ausland schon mit der Justiz zu tun hatten, wollen nur Geld im Auftrag eines mysteriösen Vierten transportiert haben und bekannten sich lediglich der Geldwäsche schuldig. Die Frau stritt ab, überhaupt irgendetwas mit der Sache zu tun gehabt zu haben - auch nicht mit der ihr zur Last gelegten Verleumdung. Sie soll Polizeibeamte beschuldigt haben, sie während einer Einvernahme an den Ohren gezogen und ihr gedroht zu haben.
DNA-Spuren und Handy-Daten
Die Anklage stützte sich auch auf DNA-Spuren und Handy-Daten. Zudem fanden die Ermittler heraus, dass mit dem Laptop der Beschuldigten auf einem Internet-Kartendienst nach Marchtrenk gesucht worden war. Staatsanwalt Günther Diplinger bezeichnete die Verantwortung des Erstangeklagten in seinem Schlussplädoyer als "Pflanztour" und verlangte ein "deutliches Zeichen gegen Schwerstkriminalität und Kriminaltourismus". Die Verteidiger betonten hingegen, es handle sich um einen Indizienprozess, und verlangten - abgesehen vom Geldwäschevorwurf bei den beiden Männern - Freisprüche.
Das Gericht sah die Beweise als ausreichend und erst nach mehreren Monaten U-Haft herbeigeschaffte Alibi-Zeugen als unglaubwürdig an. Die Männer wurden daher schuldig gesprochen. Jener, der das Tatfahrzeug gestohlen haben soll, bekam mit 13 Jahren die strengere Strafe, sein Komplize erhielt elf Jahre. In beiden Fällen wurde das Vorstrafenregister als erschwerend gewertet, mildernd, dass die Beute sichergestellt wurde. Die Frau wurde lediglich wegen Geldwäsche und Verleumdung schuldig gesprochen.
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