Grundsätzlich sind die Experten der Meinung, dass bei Wohnungen und Häusern in Städten oder im "Speckgürtel" rund um die Ballungszentren auf jeden Fall ab 2016 mehr Steuer anfallen wird. Wer z.B. etwas im Waldviertel oder im Burgenland besitzt, kann sogar billiger aussteigen als jetzt (siehe Grafik).
Prinzipiell gilt derzeit noch der Einheitswert einer Immobilie als Basis für die Steuer. Beim Erben und Schenken unter Verwandten fallen in der Regel zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert an (siehe Grafik). Ab nächstem Jahr wird dann der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Der Steuersatz für unentgeltliche Übertragungen wird gestaffelt: Bis 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent an, zwischen 250.000 und 400.000 Euro zwei Prozent und darüber 3,5 Prozent. Wichtig: Auch bei einem Haus mit einer Million Euro Wert wird der Steuersatz progressiv angewandt, also für die ersten 400.000 die niedrigeren Sätze und darüber (also für 600.000 Euro) die 3,5 Prozent.
Offen ist noch, wie die Schwellen beim Verschenken an mehrere Personen wirken, ob da z.B. jeder seine Hälfte extra versteuern kann und dadurch weniger zahlt. Übrigens: Der Durchschnittswert einer heimischen Immobilie beträgt laut einer Studie 250.000 Euro.
Wer den Verkehrswert feststellen wird
Verschiedene Experten gehen davon aus, dass weitere Kosten (bis zu 2.000 Euro) entstehen, wenn erst ein Gutachter den Verkehrswert des Eigentums ermitteln muss. Im Finanzministerium heißt es, dass es dazu keine Verpflichtung gibt, es genüge, wenn die Annahme "plausibel" sei. Man könnte sich z.B. an Kaufpreisen orientieren, die in der Nachbarschaft erzielt wurden.
Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer wird es auf jeden Fall geben: Im Bereich der Landwirtschaft kommt weiter der einfache Einheitswert zur Anwendung. Für den Tourismus werden noch Lösungen erarbeitet, damit z.B. die Weitergabe von Hotels nicht zu hohen Kosten führt.
Für Übertragungen von Immobilien in Firmen wird der Freibetrag von jetzt 365.000 auf 900.000 Euro erhöht. Es muss aber ein Betrieb mit übergeben werden, beim Herauslösen von Grundstücken oder Häusern gilt der Freibetrag nicht.
Doch für viele wird es sich wohl lohnen, Schenkungen noch heuer zu machen. Zu beachten ist auch, dass bei einem späteren Verkauf einer Immobilie die Immobilienertragsteuer anfallen kann, die ebenfalls 2016 von 25 auf 30 Prozent erhöht wird.
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