Wegen Ladegerät

Band Kraftwerk verklagt Brennstoffzellen-Start-up

Elektronik
11.03.2015 09:20
Die deutschen Elektro-Pop-Pioniere Kraftwerk haben eine Start-up-Firma verklagt, die ein Brennstoffzellen-Ladegerät mit dem gleichen Namen wie die Band vertreiben will. Die vor einem US-Gericht eingereichte Klage von Bandgründer Ralf Hütter richtet sich gegen den US-Partner des deutschen Unternehmens eZelleron.

Das Unternehmen sammelt seit Jänner im Internet Geld für die Produktion eines "Minikraftwerks für die Hosentasche". Die mit Flüssiggas betriebene Brennstoffzelle soll Strom liefern, wenn bei Smartphones und anderen Geräten der Akku schlapp macht.

eZelleron hofft auf eine Markteinführung noch in diesem Jahr, hat dabei die Rechnung aber ohne die legendäre Band gemacht. Hütter argumentiert in der Klage, dass Verbraucher "eine Verbindung, einen Zusammenhang oder eine Beziehung zwischen der berühmten Elektromusikband und einem Ladegerät" annehmen würden. Dabei verwies der Musiker ("Wir sind die Roboter") auf eine Reihe von Produkten, bei denen Kraftwerk die Namensrechte habe - von T-Shirts bis zu Toilettenpapier.

Ladegerät-Hersteller sieht sich im Recht
eZelleron hat seinen Sitz in Dresden, der US-Ableger ist in Delaware eingetragen. Hütter verlangt eine Unterlassungserklärung und droht mit Schadenersatz, sollte das Unternehmen seinen Stromerzeuger tatsächlich Kraftwerk nennen. Der Name sei eine "erklärende Bezeichnung", entgegnet eZelleron-Geschäftsführer Sascha Kühn. "Wir können deshalb die Argumentation von Herrn Hütter, dass unser Kraftwerk, das wie alle anderen Kraftwerke auch Strom erzeugt, nicht Kraftwerk genannt werden darf, nicht nachvollziehen." Es bestehe keine Verwechslungsgefahr mit dem Bandnamen.

Das Unternehmen konnte nach eigenen Angaben im Internet bei mehr als 11.600 Geldgebern bereits über 1,5 Millionen Dollar (1,3 Millionen Euro) für die erste Serienproduktion des Ladegeräts einsammeln. eZelleron lud Hütter zu einer Vorführung seines Kraftwerks ein. "Uns liegt nichts an einem weltweit ausgetragenen Rechtsstreit", so Kühn.

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