3 Männer angeklagt

Dubiose Vertragsvergaben am AKH Wien – Prozesstart

Österreich
09.03.2015 16:30
"Es wird ein einziges Geständnis geben, nämlich, dass jeder seine Arbeit getan hat", stellt ein Anwalt gleich zu Prozessbeginn fest. In Wien ist am Montag das Verfahren um eine merkwürdige Vergabepraxis im AKH gestartet worden, die durch Beschwerden des Bestbieters - der nicht zum Zug kam - aufgeflogen war. Drei Beamte sitzen auf der Anklagebank.

Im AKH stand die Neuvergabe des Großauftrages an Putzfirmen an. Dabei ging es nicht nur um Fensterreinigung, sondern vor allem auch um die Sterilmachung des OP-Traktes. "Überlebensnotwendig für ein Spital und die Menschen", wie ein Anwalt dazu sagen sollte. Auf jeden Fall kam nicht der Bestbieter zum Zug, sondern ein Unternehmen, das eigentlich schon in der ersten Sichtungsrunde ausgeschieden wäre - gäbe es nicht, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft, zumindest einen "Fürsprecher" für diese Firma. Dieser Fürsprecher sitzt nun mit weiteren zwei Verdächtigen auf der Anklagebank. Untreue, schwerer Betrug und Erpressung wird ihnen vorgeworfen.

"Zieh' Angebot zurück, sonst gibt es nie wieder einen Auftrag"
Spätestens jetzt ist man mittendrin im Wirtschaftskrimi. Es geht um 50 Millionen Euro. Aber: Der ausgebootete Bestbieter - er wäre für die Stadt pro Jahr um rund zwei Millionen Euro billiger gekommen - "brach die Mauer des Schweigens" und erreichte eine Telefonüberwachung. Und so hört man seitens der Ausschreiber laut Anklage tatsächlich Sätze wie: "Das ist gelebtes Prozedere, das wir kennen und in dem wir uns wohlfühlen." Oder: "Zieh' dein Angebot zurück, sonst gibt es nie wieder einen Auftrag." Oder dass die Ausschreibung "nach Wünschen von Freunden" formuliert worden sei.

Preisunterschiede in Millionenhöhe
"Was ich nicht verstehe", so Richter Georg Olschak, "ist der millionenhohe Preisunterschied der Anbieter." - "Der Verlierer hat die Ausschreibung nicht verstanden, keiner hat etwas bekommen, keiner genommen", kontert ein Anwalt.

Licht ins Dunkel versuchte einer der drei angeklagten Beamten zu bringen: "Bei Schrauben ist es einfacher als beim Personal. Bei Ersteren gibt es Normvorschriften, an die ich mich halten muss, bei Zweiterem habe ich auf Erfahrung gesetzt. Und die hatte der Bestbieter nicht, weil er über kein Pooling verfügte!"

Damit ist freilich nicht Schwimmen: "Er hat zu billig angeboten, er hat keine Personalreserven für Schlüsselarbeitskräfte." Was Richter Olschak zu einem seiner Bonmots verleitete: "Da gibt's bei Gericht weniger und bei der Polizei mehr." Verhandelt werden soll vorerst bis 16. April, auch Ex-AKH-Direktor Reinhard Krepler ist als einer der vielen Zeugen geladen.

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