"Krone"-Ombudsfrau

Wille einer Mutter (85) zählt bei Gericht nicht

Ombudsfrau
03.03.2015 17:00
Der eigene Wille ist des Menschen Königreich. Welcher beim Bezirksgericht Neusiedl am See (Burgenland) aber nicht zählt. Trotz Vorsorgevollmacht hat es einem Arzt die Sachwalterschaft für dessen 85-jährige Mutter entzogen. Diese hatte ihn ausdrücklich notariell bevollmächtigt, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern!

Wer verhindern möchte, dass für ihn ein fremder Sachwalter bestimmt wird, kann beizeiten per Vorsorgevollmacht einen Vormund bestimmen. Die 85-jährige Mutter von Herrn Doktor K. hat das getan. Nicht nur mit einer Vorsorgevollmacht. Sie hat ihrem Sohn mittels weiterer zwei Vollmachten ausdrücklich den Auftrag gegeben, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. All das mit notarieller Beglaubigung.

Und zu kümmern gibt es für den Arzt viel. Die Mutter ist pflegebedürftig und wird seit Jahren von ihm und seiner Familie zu Hause versorgt. Dann gilt es, unter anderem den Nachlass des verstorbenen zweiten Sohnes abzuwickeln. Und genau da meint das Gericht schon im Vorhinein Gefahren für die Bevormundete zu erkennen. Herr K. hat sich als Sachwalter nämlich geweigert, für seine Mutter eine Erbantrittserklärung abzugeben. Aus gutem Grund, wie er erklärt: "Der Nachlass meines Bruders ist ziemlich sicher verschuldet, außerdem gibt es ein Testament, dessen Gültigkeit aber von einer anderen Partei angezweifelt wird."

Das reichte für das Bezirksgericht Neusiedl aus, um die Vorsorgevollmacht aufzuheben und einen fremden Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Vorsorge-Bevollmächtigte ausschließlich zum Wohle der Betroffenen handle, so die Begründung. Ohne dass irgendetwas passiert wäre! "Mir wurde mit aus der Luft gegriffenen Argumenten für immer die Vertretung meiner Mutter untersagt. Haben Notariatsakte keine Rechtskraft mehr?", fragt sich Herr K. Was zählt des Menschen Wille?

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