Projekt in Terfens

Lärmschutz in Tirol: 55 Kilometer Wände ohne Ende

Tirol
02.03.2015 22:00
Seit zehn Jahre kämpft die Gemeinde Terfens mit der Asfinag um einen Lärmschutz für einige Ortsteile. Die 26. (!) Variante, eine 600 Meter lange Wand um 640.000 Euro, wird nun ab September umgesetzt. Asfinag-Chef Klaus Fink sieht in Tirol trotz Lärmschutzwänden mit insgesamt 55 Kilometern Gesamtlänge noch kein Ende.

Ein bewaldeter Hügel, nichts als Bäume – das ist alles, was der Richtung Kufstein fahrende Autobahnbenutzer sieht, wenn er sich nach der Terfener Innbrücke nach Vomperbach bewegt. Doch rechts am Hügel, nur einen Steinwurf von der A 12 entfernt, wohnen etwa 300 Menschen – in der so genannten Wohnstraße, in der Fraktion Stublerwald und in der Bahnhofsiedlung. Hier wird der nächtliche Lärm-Grenzwert von 50 Dezibel um bis zu 10 Dezibel überschritten. "Schon vor zehn Jahren gab es Forderungen nach einem Lärmschutz", erinnert sich BM Hubert Hußl. Und Nationlrat Hermann Gahr – selbst ein Terfener – überbrachte vor fünf Jahren eine Anrainer-Petition dem Parlament in Wien.

Spatenstich in einem halben Jahr

In einem halben Jahr soll es endlich soweit sein: "Wir haben eine Lärmschutzwand mit insgesamt 600 Metern Länge und drei bis vier Metern Höhe im Bauprogramm", gab gestern der Asfing-Chef bei einem Pressetermin grünes Licht. Fink betonte, dass alles Bitten und Betteln in solchen Fällen nichts nütze, wenn nicht gewisse Regeln (sprich: exakte Lärmmessungen) eingehalten würden. Dass die Gemeinde die Hälfte der Kosten stemmt, trug ebenfalls zum bevorstehenden Spatenstich bei. Offen ist die Gestaltung der Wand (ein Architekt ist involviert), nur eine Formsache dürfte die ausstehende forstrechtliche Genehmigung sein.

Weitere Siedlungen "schutzbedürftig"

Ist der Vollausbau beim Lärmschutz in Tirol nun erreicht? "Nein", sagt Fink, "denn ältere Wände müssen bereits wieder ersetzt werden". Der Verkehrszuwachs und strengere Richtlinien führen außerdem dazu, dass weitere Siedlungsteile als "schutzbedürftig" gelten. Freilich: Wer nach dem 1. 1. 1996 an die Autobahn baute, hat keinerlei Recht!

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