Medienbericht:
Deutsche Pkw-Maut für EU in 2 Punkten rechtswidrig
Die EU-Kommission stütze sich laut "Spiegel" auf ein Gutachten des juristischen Dienstes der EU. Die Rechtsexperten kommen demnach zu dem Ergebnis, dass die Maut Ausländer diskriminieren würde, da deutschen Fahrzeughaltern die Gebühr über die Kfz-Steuer erstattet werden soll. Unterm Strich würden daher nur Nicht-Deutsche zahlen.
"Jeden inländischen Autofahrer exakt um den Betrag zu entlasten, den er bei der Maut zahlen muss, und dann zu behaupten, zwischen beiden Gesetzen gebe es keinen Zusammenhang, ist ein offensichtlicher Widerspruch", zitiert das Magazin die Kommission. Der juristische Dienst gilt als maßgebliche Instanz für die Beurteilung durch die EU.
EU-Kommission wartet mit Endurteil auf fertiges Gesetz
Ein Kommissionssprecher äußerte sich nicht direkt zu dem Gutachten. Er wiederholte nur erneut, die Kommission werde erst nach Abschluss des Gesetzesverfahrens in Deutschland zur Rechtmäßigkeit der Maut Stellung nehmen. Alle Fahrer, ob Deutsche oder Nicht-Deutsche, müssten aber gleich behandelt werden. Die Kommission fordert dem Bericht zufolge nun, dass es auch unter deutschen Fahrzeughaltern Gewinner und Verlierer gebe.
Nur dann könne davon die Rede sein, dass Ausländer nicht diskriminiert würden. Die Kommission bemängle zudem, dass die Preise für Kurzzeitvignetten zur Nutzung der Autobahnen zu hoch seien. Die Zehntagesvignette soll dem Entwurf zufolge zehn Euro kosten, die günstigste Jahresvignette für umweltfreundliche Fahrzeuge 20 Euro.
Koalitionspartner SPD bremst bei Umsetzung
Der Gesetzentwurf war am Donnerstag im deutschen Bundestag beraten worden. Verkehrsminister Alexander Dobrindt möchte einen Beschluss noch im März, die SPD bremst aber.
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