Dem Afghanen und zwei bisher unbekannt gebliebenen Männern wurde zur Last gelegt, am 10. Juli 2014 eine 32-Jährige in Baden in der Nähe des Bahnhofes verfolgt und zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die Unbekannten ließen danach von ihrem Opfer ab, der 20-Jährige hingegen nicht - er vergewaltigte die Frau auf offener Straße.
Am 5. Oktober verfolgte der Angeklagte dann im Wiener Bezirk Leopoldstadt eine 26-Jährige nach deren Disco-Besuch bis zu einem Zinshaus, in dem sie wohnte. Er folgte seinem Opfer bis ins Stiegenhaus und zwängte sich zu der völlig überraschten Wienerin in den Aufzug. Dort würgte er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit, vergriff sich an ihr und stahl dem Opfer 200 Euro aus der Handtasche, bevor er flüchtete.
Beide Überfälle wurden von Video-Überwachungskameras aufgezeichnet. Dennoch präsentierte der Angeklagte in der Verhandlung eine laut Richter "völlig unglaubwürdige" Verantwortung und zeigte keinerlei Reue: "Ich gehe in der Nacht nicht auf die Straße. Und ich habe eine Freundin, wenn ich was will, mach ich mit ihr etwas."
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