"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
01.03.2015 09:59
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Verzug mit Raten
In Verzug mit der Ratenzahlung für eine offene Forderung eines Leasing-Vertrages geriet Angelika H. aus Salzburg. "Wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit habe ich die Teilbeträge nur unregelmäßig bezahlt", schrieb Frau H. "Ich bezahle seit Jahren und weiß nicht, wann die Sache ein Ende hat", so die Leserin weiter. Creditreform hat uns auf Anfrage informiert, dass Frau H. fast 80 Prozent der Forderung beglichen habe und nach Rücksprache mit dem Gläubiger in diesem speziellen Fall auf die Restforderung verzichtet werde.

Sodaflaschen-Rückgabe mit Hindernissen
Einen Kohlensäure-Zylinder für sein Soda-Sprudelgerät wollte Johannes K. aus Niederösterreich in einem Supermarkt zurückgeben. "Mir wurde erklärt, dass nur Tausch, nicht aber Rücknahme möglich ist. Ich habe damals aber 20 Euro bezahlt", so der Leser. Bei der Hotline des Anbieters bot man eine Abholung des Zylinders und eine Rückzahlung von 3,50 Euro bei Vorlage der Rechnung, die Herr K. aber nicht mehr hatte. Sodastream klärte uns auf, dass bei Vertriebspartnern nur ein leerer gegen einen vollen Zylinder getauscht wird, Rücknahmen nur über Sodastream möglich sind und die Zylinder stets Eigentum der Firma bleiben. Folgende Lösung wurde gefunden: Der Zylinder wird abgeholt, in Kulanz werden die 3,50 Euro refundiert und Herr K. erhält eine Flasche für seinen Soda-Sprudler geschenkt.

Alleinerzieherin in finanzieller Not
Mit einem Hilferuf wandte sich Pamela S. aus Niederösterreich an uns. "Nach der Trennung von meinem Ex-Mann habe ich große finanzielle Probleme", schrieb die dreifache Mutter verzweifelt. Wir haben Josef Kirbes vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung über diesen Fall informiert und nach Überprüfung eine positive Nachricht erhalten. Frau S. bekommt eine finanzielle Soforthilfe.

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