Maßnahmen erfüllt

Doppelmörder aus Haft entlassen: Kein Einzelfall

Österreich
25.02.2015 15:51
Strafgefangene müssen für ihre bedingte Entlassung ein umfangreiches Prozedere durchlaufen. Besonders gilt dies für "Lebenslange". 141 Personen saßen laut Vollzugsdirektion am Stichtag 25. Februar mit einer lebenslangen Haftstrafe in vier österreichischen Justizanstalten. Vor ihrer Enthaftung müssen sie umfangreiche therapeutische Maßnahmen absolvieren. So auch jener 47-jährige Doppelmörder, der am Montag nach einem Einbruchsversuch in Wien von Polizisten angeschossen wurde.

Der 47-Jährige hatte sich mit Schüssen und einer Handgranate gegen seine Festnahme gewehrt. Der Mann wurde im Februar 1990 verhaftet, nachdem er einen Doppelmord im Jahr davor verübt hatte, und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach mehr als 24,5 Jahren wurde er im vergangenen November bedingt auf freien Fuß gesetzt, nachdem er umfangreiche Maßnahmen ohne jede Auffälligkeit absolviert hatte und ihm eine entsprechende Prognose gestellt wurde.

Geregelt ist die bedingte Entlassung im Paragraf 46 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es unter Absatz 6: "Ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilter darf nur bedingt entlassen werden, wenn er mindestens fünfzehn Jahre verbüßt hat und anzunehmen ist, dass er keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde." Das hatte der 47-Jährige erfüllt.

"Lebenslange" durchschnittlich 22,5 Jahre in Haft
Laut Vollzugsdirektion liegt die durchschnittliche Haftdauer für "Lebenslange" deutlich über den 15 Jahren Mindesthaftdauer. 22,5 Jahre muss jemand, der lebenslänglich bekommt, im Schnitt tatsächlich absitzen. Von einem Tag auf den anderen wird allerdings niemand entlassen. Auch der 47-Jährige hatte zahlreiche therapeutische Maßnahmen absolviert, von Gruppensitzungen bis zu Einzelinterventionen. Die Persönlichkeitsstruktur wurde bewertet, auch das Anlassdelikt fließt immer in die Beurteilung ein.

47-Jähriger absolvierte 16 Vollzugslockerungen
Der Mann gab dabei nie Anlass zu Besorgnis. 2013 wurde sein Antrag auf bedingte Entlassung abgelehnt, dabei habe man ihm aber mitgeteilt, dass er, wenn er alle Auflagen erfülle, mit einer baldigen positiven Beurteilung weiterer Anträge rechnen könne. Der Vollzugsdirektion zufolge ist diese Vorgangsweise durchaus üblich. In weiterer Folge absolvierte der 47-Jährige 16 Vollzugslockerungen.

Das beginnt in der Regel mit einem relativ kurzen Ausgang in Begleitung eines Justizwachebeamten. Weitere Ausgänge werden zum Beispiel therapeutisch begleitet. Zuletzt absolvierte der Häftling einen dreitägigen unüberwachten Ausgang - ohne jede Beanstandung, wie in der Vollzugsdirektion betont wurde.

Zehn Jahre Probezeit
Der 47-Jährige wäre wohl in jedem Fall entlassen worden. Er hätte die Auflage bekommen, weitere Betreuung - etwa durch die Bewährungshilfe - zu suchen. Seine Probezeit wurde auf zehn Jahre festgesetzt. Er gab jedoch an, dass er seinen Wohnsitz nicht in Österreich haben werde, wodurch die Auflagen hinfällig wurden.

Dass der Fall so endet wie am Montag, ist laut einem Bericht des ORF Niederösterreich sehr unwahrscheinlich. Demnach liegt das Rückfallrisiko unter einem Prozent.

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