Sie machten gemeinsam mit ihren Hunden einen Spaziergang und genehmigten sich nach dem Gassigehen in der Wohnung einer Bekannten drei, vier Jagertee. "Er hat plötzlich mit der Frau zu streiten angefangen. Ich habe nur gesagt, dass er leiser sein soll, weil die Hunde schon nervös werden", erklärte der 40-Jährige am Innsbrucker Landesgericht.
Faustschläge aus heiterem Himmel
Aus heiterem Himmel schlug der 67-Jährige seinem Freund mit zwei Faustschlägen ein Cut am Auge. Das wiederum ließ der Jüngere nicht einfach so auf sich sitzen. Die Folge: Ein Nasenbeinbruch. "Es kam zum Handgemenge. Wie er sich verletzt hat, kann ich aber nicht sagen. Ich habe mich einfach gewehrt", meinte der Zweitangeklagte. "Es war ein Streit unter Kollegen."
Freunde sind immer noch Kumpel
Richter Günther Böhler verurteilte den mehrfach vorbestraften 67-Jährigen, der mit dem Streit begonnen hatte, zu einer Geldstrafe von 960 Euro (nicht rechtskräftig). Sein "Noch-Immer-Kumpel" wurde hingegen freigesprochen. "Wer zwei Faustschläge erhält, darf sich wehren. Es war noch im Rahmen der Zulässigkeit", sagte Böhler.
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