Magistrat langte hin

Walter kostete “Lindy” Leitner 1134 Euro

Salzburg
20.02.2015 18:31
Zwei Mal Walter Leitner, noch dazu sind beide am selben Tag geboren: Als einer von ihnen deshalb jetzt seinen Namen änderte, erlebte er beim Magistrat eine böse Überraschung: Es kostete ihm 1134 Euro! Viel zu viel, kritisiert ein Top-Jurist.

Unter "Lindy" kennen ihn eigentlich alle in der Stadt, der blonde Feschak (zweiter Spitzname: Hansi Hinterseer vom Kajetanerplatz) betreibt dort seit 2008 eine kleine Wein-Bar, er war früher in der Musiker-Szene und als Veranstalter aktiv. Doch seit 25 Jahren hat "Lindy" alias Walter Siegfried Leitner ein gravierendes Problem: Er hat einen Daten-Zwilling, der noch dazu am selben Tag geboren ist, am 14. August 1959. "Ich hab’ seine Radarstrafen bekommen, er meine Blutbefunde." Ersten Telefon-Kontakt hatten die beiden 1979, als sie merkten, dass ihre Sozialversicherungs-Nummer die gleiche war.

Begegnet sind sie sich erst im Vorjahr zufällig im Vita-Club: "Ihr Doppelgänger ist schon da", hieß es dort. Lindy Leitner: "Weil ich Mai heirate, habe ich mir gedacht: Das ändere ich jetzt und bin zum Magistrat gegangen." Dort erlebte Lindy eine böse Überraschung: Für die Namensänderung von Walter auf Lindy kassierte man dort 550 Euro plus 14,30 für den Antrag, für die Streichung des zweiten Vornamens noch einmal 550 Euro und Gebühren. "Ein echter Wucher", so Lindy. Christine Fuchs vom Magistrat sieht das anders: "Lindy ist kein gebräuchlicher Name, sondern ein Wunschname. Da gibt es ein Ermittlungsverfahren und das kommt natürlich teurer, die Gebühren dazu hat der Bund festgelegt. Hätte der Herr Leitner statt Walter etwa Wolfgang oder Franz gewählt, wären nur 14,30 € fällig geworden. Auch, wenn er seinen ersten gestrichen und nur mehr seinen zweiten Vornamen tragen würde."

550 Euro für Streichen des zweiten Vornamens
Wieso das Amt dann für die von Lindy Leitner beantragte Streichung des zweiten Vornamens (Siegfried) noch einmal mit 550 Euro hinlangt, bleibt unklar: "Es ist ein eigener Tatbestand", so die Begründung aus dem Magistrat. Dem widersprach Verfassungsrechtler Heinz Mayer in der ZIB 2 : "Die Behörde kann nicht einen Namen, der einem weniger gefällt oder der weniger gebräuchlich ist, bewilligen und dafür höhere Kosten vorsehen." Denn das Namensänderungs-Gesetz sagt laut Jurist Heinz Mayer klar: "Wenn eine Verwechslungsgefahr besteht, ist das ein triftiger Änderungsgrund. Und für den sind eben nur 14,30 € fällig."

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