In Tourismusgebieten

Schweiz erlaubt erstmals Sonntags-Shopping

Ausland
18.02.2015 19:35
Richard Lugner würde sich freuen: In der Schweiz dürfen Einkaufszentren in Tourismusgebieten künftig während des ganzen Jahres an Sonntagen geöffnet haben. Trotz Kritik im Gesetzesverfahren hat die Regierung in Bern beschlossen, die neuen Regeln per 1. April in Kraft zu setzen, die es Unternehmen erstmals erlauben, Personal auch am Sonntag zu beschäftigen. Die Regierung trage mit der Änderung den geänderten Bedürfnissen des Fremdenverkehrs Rechnung, hieß es am Mittwoch.

Shopping gehöre demnach zu den wichtigsten Gründen für eine Reise in die Schweiz. Mit dem starken Franken habe die neue Bestimmung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Sie trage dazu bei, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Schweiz zu sichern, wurde von der Regierung in Bern betont.

Warenangebot und Nähe zur Grenze als Voraussetzungen
Die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbotes gilt allerdings nur für Einkaufszentren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Derzeit seien dies zwei, sagte der Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann: Das EKZ FoxTown in Mendrisio (Tessin) und das Shopping-Dorf "Designer Outlet Landquart" in Landquart (Graubünden). Das eine oder andere Shopping-Center könnte aber laut dem Minister hinzukommen.

Voraussetzung für die Sonntagsöffnung ist, dass das Warenangebot auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet ist. Die Mehrheit der Geschäfte im Einkaufszentrum muss überwiegend Luxusartikel anbieten, insbesondere Kleider, Schuhe Accessoires, Uhren, Schmuck und Parfüm. Weiter muss der Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.

Außerdem muss das Einkaufszentrum entweder in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder sich höchstens 15 Kilometer zur Schweizer Grenze und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs befinden. "Sonntagsarbeit wird nicht grundsätzlich zum Thema, sondern sehr selektiv ermöglicht", betonte Schneider-Ammann. Betroffen seien in Mendrisio rund 1.000 und in Landquart rund 400 Angestellte.

Spezielle Sonntagskompensation für Beschäftigte
Die Beschäftigten müssen für die Sonntagsarbeit eine spezielle Kompensation erhalten, so der Minister weiter. Diese Kompensation müssten die Sozialpartner aushandeln. Der Bundesrat schreibe lediglich vor, dass sie über dem gesetzlichen Minimum liegen müsse.

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