Gegenstand des Verfahrens ist eine Firma, die selbstständige Diplom-Krankenschwestern an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich vermittelt. Diese leisten jährlich zwischen 70.000 bis 80.000 Arbeitsstunden. Das Finanzamt hat unterstellt, dass es sich hier um ein Anstellungsverhältnis und nicht um Vermittlung handle. Sollte das nun durch das Bundesfinanzgericht bestätigt werden, droht der Vermittlungsfirma eine Abgaben-Nachzahlung von mehr als fünf Millionen Euro.
Die Folgen wären nicht nur für die Firma verheerend. "Wenn die Vermittlung nicht mehr möglich ist, drohen ein dramatischer Mangel an Krankenschwestern, ein Pflegenotstand und eine Kostenexplosion im Pflegebereich", so Christian Ebner von FreeMarkets.at, einer parteiunabhängigen Interessensvertretung von Unternehmern.
Die richtungsweisende Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Privatpersonen haben, die eine freiberufliche Pflegekraft etwa für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause beschäftigen. Ihnen droht ebenfalls eine rückwirkende Abgabenzahlung. Was bedeutet, dass sich viele die Pflege nicht mehr leisten könnten!
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