"Krone"-Ombudsfrau

Einschreiben kommt künftig ins Postkastl

Ombudsfrau
13.02.2015 11:57
Bei der Post setzt man immer öfter auf Selbstbedienung seitens der Kunden. Bei all jenen, die eine Abstellgenehmigung erteilt haben, dürfen künftig auch Einschreiben im Postkastl hinterlegt werden. Außer man kündigt die Genehmigung auf.

Leserin Johanna K. ist empört über die Neuerungen, die der Postfuchs ausgheckt hat. In einem Schreiben wurde der Burgenländerin - wie Tausenden anderen Kunden auch - mitgeteilt, dass eingeschriebene Briefe ab 23. 2. im Postkastl hinterlegt werden. Wer das nicht will, muss bei der Post anrufen und ein Kündigungsformular bestellen.

Frau K. hat dafür kein Verständnis: "Wie soll man da beweisen, wenn Briefe nicht angekommen sind? Unsere Post macht es sich schon sehr leicht. Erhöhtes Porto für Einschreiben kassieren und dann wie einen einfachen Brief zustellen." Sie fragt sich auch, warum sie etwas kündigen muss, das sie gar nicht bestellt hat.

Laut Post sind von dieser Neuerung nur jene Kunden betroffen, die schon eine Abstellgenehmigung für Pakete, EMS und Kleinpakete erteilt haben. Dazu kommen ab 23. 2. eben auch eingeschriebene Brief. Wählen können die Kunden dann zwischen zwei Varianten. Entweder werden nur Sendungen hinterlegt, die in die Hausbrief-Fachanlage passen, oder auch jene Sendungen, die da nicht hineinpassen, wie zum Beispiel Pakete. Die "Paket-Variante" allein zu wählen ist aber nicht möglich. Warum das so ist, hat uns der Postfuchs leider nicht mitgeteilt.

Nachnahmen, "Eigenhändig" sowie RSa- und RSb-Briefe sind von den Neuerungen übrigens nicht betroffen.

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