16 Jahre Haft

Unglückskapitän Schettino von Urteil enttäuscht

Ausland
12.02.2015 11:32
Nach seiner Verurteilung zu 16 Jahren und einem Monat Haft wegen der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" im Jahr 2012 vor der italienischen Küste hat sich Kapitän Francesco Schettino enttäuscht gezeigt. "Ich werde weiterhin kämpfen, um zu beweisen, dass ich das Schiff nicht verlassen habe", betonte der 54-Jährige.

Schettinos Verurteilung ist nicht rechtskräftig, seine Anwälte wollen Berufung einlegen. Bis das Verfahren durch die nächsten Instanzen gegangen ist, könnten Jahre vergehen.

"Die Strafe ist hart. Die Tatsache, dass wir die übertriebene Haftforderung der Staatsanwaltschaft um fast die Hälfte reduzieren konnten, gibt Schettino jedoch ein wenig seiner Würde zurück. Der Kapitän ist kein Verbrecher. Die Havarie der Costa Concordia war ein Unfall", betonte Schettinos Rechtsanwalt Domenico Pepe. Sein Mandant sei schwer mitgenommen, daher sei er bei der Urteilsverkündung am Mittwochabend nicht anwesend gewesen.

Giglios Bürgermeister mit Entschädigung unzufrieden
Der Bürgermeister der toskanischen Insel Giglio, vor der der Luxusliner am 13. Jänner 2012 verunglückt war, kritisierte die Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro, die das Gericht seiner Gemeinde zugesprochen hat. Die Entschädigung sei zu niedrig für den Schaden, den die Insel erlitten habe, beklagte Sergio Ortelli. Auch die Region Toskana musste sich mit einer Entschädigung von 300.000 Euro begnügen.

Staatsanwältin Maria Navarro zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Sie hatte eine Haftstrafe von 26 Jahren und drei Monaten für den Kapitän gefordert. Schettino war der einzige Angeklagte in dem Prozess um die Havarie, bei der vor Giglio 32 Personen ums Leben gekommen waren. Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass der Kapitän in allen Punkten verurteilt worden sei, für die er angeklagt war.

Schettino vorerst noch nicht inhaftiert
Schettino, der nach dem Unglück fast sechs Monate unter Hausarrest verbracht hatte, wurden mehrfache fahrlässige Tötung, das vorzeitige Verlassen des Schiffes während der Evakuierungsaktion, die Verursachung von Umweltschäden und falsche Angaben an die Behörden vorgeworfen. Das Gericht lehnte jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Inhaftierung des Kapitäns wegen Fluchtgefahr ab.

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