Obwohl der Beschuldigte das Urteil von Einzelrichter Roland Finster wegen "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen" und wegen "versuchter pornografischer Darstellung Minderjähriger" angenommen hat, ist es noch nicht rechtskräftig: Staatsanwalt Robert Holzleiter gab keine Erklärung ab, zudem ist der Angeklagte ohne Verteidiger zu der Verhandlung am Landesgericht erschienen - er hat also ohnehin noch drei Tage Bedenkzeit.
Alkoholabhängigkeit als Motiv
Als Motiv gab der Arbeitslose, der in Salzburg wohnt, seine Alkoholabhängigkeit an. Er absolviere deshalb eine Entzugsbehandlung und eine Psychotherapie, erklärte der gebürtige Steirer. Den Kontakt zu dem Teenager knüpfte er beim Chatten im November des Vorjahres. "Julian" solle auch "Nacktfotos von seiner Person, von seinen Genitalien und seiner Schamgegend schicken", zitierte der Staatsanwalt aus dem Strafantrag.
"Machen Sie weiter Ihre Therapien", ermahnte der Richter den Angeklagten, nachdem er ihm die Haftstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen hatte. Der Strafrahmen für den Beschuldigten betrug laut Finster bis zu zwei Jahre Haft. Falls der mehrmals Vorbestrafte innerhalb der Probezeit wieder Kontakte mit Minderjährigen im Internet zwecks sexueller Handlungen knüpfe, müsse er mit einer unbedingten oder teilbedingten Strafe rechnen, stellte der Richter dem 33-Jährigen die Rute ins Fenster.
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