Vor ein paar Jahren wurde Elvira B. von einem Anwalt mit einer erfreulichen Nachricht kontaktiert. Ein Erbschaftsinstitut hatte sie und ihre Geschwister als Erben einer verstorbenen entfernten Verwandten ausgeforscht. Jedem wurde ein Anteil von rund 7.000 Euro ausbezahlt. "Das Institut wollte dafür ein Honrar, und nach Abzug aller anderen Gebühren war mein Anteil fast um die Hälfte geschrumpft", erinnert sich die Niederösterreicherin.
Aus allen Wolken gefallen ist die vermeintliche Erbin aber drei Jahre danach. Da hat sich ein weiterer Rechtsanwalt gemeldet, der die Erbschaft zurückforderte. Weil es noch eine andere Erbin gibt, die offenbar übersehen worden war, der aber das gesamte Geld zusteht. "Ich musste meinen Anteil von rund 7.000 Euro zurückbezahlen, die entstanden Kosten ersetzt mir aber niemand. Dazu fordert der Anwalt noch zusätzlich 1.000 Euro für seine Arbeit", ist Frau B. empört. Diese Erbschaft fällt also leider unter das Motto "Außer Spesen nichts gewesen".
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