"Krone"-Ombudsfrau

Wohnungsvermieter war Ehemann der Maklerin…

Ombudsfrau
05.02.2015 09:00
Zu einigen "Missverständnissen" ist es zwischen einer jungen Frau auf Wohnungssuche und einer Immobilienmaklerin gekommen. Erst nach Unterzeichnung des Mietanbots stellte sich heraus, dass der Vertag befristet und der Vermieter zudem der Ehemann der Maklerin ist. Provision wollte diese dennoch kassieren. Obwohl das nicht erlaubt ist!

Erst freute sich Jasmine S. aus Niederösterreich, dass sie eine passende Wohnung in Wien, wo sie arbeitet, gefunden hatte. Die Immobilienmaklerin schickte ihr nach der Besichtigung ein entsprechendes Mietanbot. "Am nächsten Tag hat sie mich angerufen und gesagt, ich müsse ihr das sofort ausfüllen und zurückschicken, da sich der Vermieter noch heute entscheiden will", schildert unsere Leserin.

Einen weiteren Tag später kam bereits der vom Vermieter unterschriebene Mietvertrag per E-Mail. Da war auf einmal von einer fünfjährigen Befristung die Rede sowie von einer Erneuerungspflicht sämtlicher Leitungen und elektrischer Geräte. Außerdem fiel der jungen Frau die Namensgleichheit von Vermieter und Maklerin auf. Sie beschloss deshalb, vom Mietanbot zurückzutreten, da ihr das Ganze nicht mehr vertrauenswürdig vorkam.

"Die Maklerin verlangt jetzt die Bezahlung der Provision von knapp 1.900 Euro", wandte sich Frau S. verzweifelt an uns. Das ist rechtlich aber gar nicht erlaubt. Denn auf das familiäre Naheverhältnis hätte die Maklerin schriftlich hinweisen müssen. Auf unsere Anfrage hat uns die Maklerfirma auch bestätigt, dass in diesem Fall keine Rechnung gestellt werde, da es zu verschiedenen Missverständnissen gekommen sei...

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