"Krone"-Ombudsfrau

Antrag weg: Kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Ombudsfrau
29.01.2015 16:15
Den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld sollte man offenbar persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken, wie der Fall einer jungen Mama aus Niederösterreich zeigt. Ihr Brief kam bei der Krankenkasse nie an, deshalb hat sie den Anspruch auf das Geld verloren!

Die Zeit nach der Geburt ihres zweiten Kindes war für Cornelia B. nicht gerade einfach. "Ich hatte eine Risikoschwangerschaft und eine schwere Geburt. Dazu sind meine beiden Großmütter Pflegefälle und leben in der Steiermark. Zur Unterstützung meiner Eltern bin ich mit den Kindern oft hin- und hergefahren", schildert die Niederösterreicherin. Bei all den Sorgen hat sie nicht daran gedacht, nachzufragen, was mit ihrem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld passiert ist. Diesen hatte sie längst per Post abgeschickt.

Erst im Zusammenhang mit einem anderen Schreiben der Krankenkassse stellte sich später heraus, dass der Antrag nie angekommen ist. Frau B. bliebt nichts anderes übrig, als einen neuen Antrag zu stellen. Für die Zeit davor hat sie den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld verloren. So wolle es das Gesetz und daran sei man gebunden, meint die Gebietskrankenkasse dazu.

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