Fake-Profil

Identitätsraub: Justiz zahlt Frau 134.000 Dollar

Web
21.01.2015 13:05
Weil ein Fahnder der US-Drogenpolizei DEA unter falschem Namen ein Facebook-Profil erstellt und dafür jahrelang unerlaubt Bilder einer verurteilten Frau verwendet hat, muss das Justizministerium der betroffenen Klägerin jetzt 134.000 US-Dollar zahlen – umgerechnet knapp 116.000 Euro.

Sondra A. aus New York war im Juli 2010 wegen einer Verwicklung in Drogengeschäfte verhaftet worden. Der Richter setzte die Strafe zur Bewährung aus. Was die Frau jedoch nicht ahnte: Während sie noch auf das Urteil wartete, hatten Beamte ihr beschlagnahmtes Smartphone untersucht und private Fotos von ihr gespeichert, um mit diesen unter ihrem Namen ein gefälschtes Facebook-Profil zu erstellen. Ziel: mögliche Mitverschwörer eines Drogenrings dingfest zu machen.

Freizügige Fotos als Köder
Ohne das Wissen der Frau, die selbst nie ein Profil in dem sozialen Netzwerk eingerichtete hatte, postete ein Drogenfahnder gut vier Jahre lang immer wieder frühere Bilder von ihr, die sie teilweise leicht bekleidet zeigten. Zudem nahm er Freundschaftsfragen an und stellte aktiv Anfragen an andere Nutzer des Netzwerks, nach denen gefahndet wurde.

US-Justiz verteidigte Identitätsdiebstahl
Die Frau wehrte sich dagegen und reichte Klage gegen den Beamten ein. Nicht nur habe er ihre Privatsphäre verletzt, sondern sie auch in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Die US-Justiz verteidigte die Aktion zunächst: Zwar habe die Klägerin nicht ausdrücklich die Erlaubnis erteilt, die Fotos von ihrem Smartphone für eine Undercover-Facebook-Seite zu benutzen, räumte man im vergangen Oktober im Justizministerium ein. Sie habe jedoch stillschweigend zugestimmt, bei laufenden Strafermittlungen zu helfen.

"Der Vergleich zeigt, dass die Regierung ihre Pflicht ernst nimmt, die Rechte Dritter zu schützen, wenn es darum geht, diejenigen vor Gericht zu bringen, die Bundesverbrechen begehen. Er berücksichtigt zudem Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre im Zeitalter sozialer Medien und stellt eine faire Lösung für die Klägerin dar", teilte der zuständige Bezirksstaatsanwalt laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AP nun mit.

Profil von Facebook gelöscht
Das gefälschte Facebook-Profil wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls übrigens gelöscht – weil es die allgemeinen Geschäftsbedingungen Facebooks verletzte, wie ein Sprecher des sozialen Netzwerks gegenüber der Website "Buzzfeed" damals erklärte. In diesen heißt es: "Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderen erstellen."

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