Bei Online-Buchung

Fluglinien müssen Endpreis von Anfang an angeben

Wirtschaft
15.01.2015 12:38
Fluglinien müssen bei Online-Buchungen von Flügen alle Preise von Anfang an als Endpreis anzeigen. Es ist damit nicht zulässig, Buchungsgebühren, Steuern oder Kerosinzuschläge erst bei Abschluss einer Buchung anzuführen, wie der Europäische Gerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Die Portale müssen demnach jeden dargestellten Preis als Endpreis angeben - nicht nur den Preis des Fluges, den ein Kunde ausgewählt hat.

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den Streit zwischen der Niki-Mutter Air Berlin und dem Verbraucherzentralen Bundesverband dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Praxis des Billigfliegers, Endpreise erst unmittelbar vor einer Buchung anzuzeigen, wertete Luxemburg nun als Verstoß gegen das Gebot der Preistransparenz. Kunden müssten Preise verschiedener Airlines effektiv vergleichen können, heißt es im Urteil.

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