VfGH kippt Gesetz

Adoptionsverbot für Homosexuelle verfassungswidrig

Österreich
14.01.2015 09:45
Der Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Das gab Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bekannt. Homosexuelle dürfen seit 2013 zwar die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder ist ihnen jedoch untersagt. Dies wurde nun gekippt. Die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember.

Die Aufhebung begründete Holzinger damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt".

Grundlage für die Aufhebung war das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelte Recht auf Privat- und Familienleben. Dieses begründet zwar kein Recht auf Adoption - doch wenn es ein derartiges Recht gibt, müsse das diskriminierungsfrei geregelt werden, so Holzinger.

Die Möglichkeit für Homosexuelle, das leibliche Kind eines der beiden Partner zu adoptieren ("Stiefkindadoption") wurde 2013 geschaffen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des Verbots verurteilt hatte. Die SPÖ forderte seither zwar auch die Möglichkeit der "Fremdkindadoption" für Homosexuelle, die ÖVP lehnte das jedoch bisher ab.

Aufatmen beim Rechtskomitee Lambda
Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda zeigte sich am Mittwoch "überglücklich" über die Aufhebung des Adoptionsverbots. Der Anwalt der beiden Frauen, auf deren Fall die Entscheidung basiert, sprach von einem "vollen Erfolg" und forderte die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Laut Graupner ist Österreich das einzige Land Europas, in dem es zwar die vollen Adoptionsrechte für homosexuelle Paare gibt, ihnen die Ehe aber verwehrt wird.

Das lesbische Paar hatte gegen die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption eines Burschen durch die Partnerin der Mutter zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben würde, beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geklagt. Die Straßburger Richter erkannten Anfang 2013 in Bezug auf unverheiratete heterosexuelle Paare eine Diskriminierung. Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention sehen die Richter dagegen im Vergleich zu verheirateten Paaren.

Homosexuelle Paare können die Zivilehe in folgenden Ländern eingehen: Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Großbritannien, Island, Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland. In diesen Ländern gibt es auch die völligen Adoptionsrechte - bis auf Portugal, dort besteht kein Adoptionsrecht für Homosexuelle. Eingetragene Partnerschaften mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten können neben Österreich in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland und Irland geschlossen werden. In den anderen Ländern gibt es lediglich punktuelle Gleichstellungen.

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