Termin steht fest
Belgien: Sex-Täter erstritt sich Sterbehilfe
Van Den Bleeken ist der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wurde. Der 52-Jährige, der sich seit 30 Jahren in Haft befindet, hatte im Vorjahr erklärt, er wolle sterben, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei. Der verurteilte Straftäter betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht freigelassen werden.
Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als unmenschlich und hatte aufgrund seiner "unerträglichen psychischen Qualen" gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht beantragt, in einer niederländischen Spezialklinik behandelt zu werden - oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik.
Wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt
Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte dann im September vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag Van Den Bleekens, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Der Mann war als 20-Jähriger wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter sexuellen Wahnvorstellungen.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt. 2013 nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der Legalisierung der Sterbehilfe 2002.
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