"Krone"-Ombudsfrau

AMS wollte Krankenakte: Bei Gericht abgeblitzt

Ombudsfrau
08.01.2015 12:00
Mit seiner Unterschrift hätte ein Niederösterreicher sämtliche Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem AMS entbinden sollen. Er weigerte sich. Und bekam deshalb für sechs Wochen keine Bezüge mehr. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Arbeitssuchenden aber recht. Die Forderung des AMS ist rechtswidrig!

Immer wieder gibt es Kritik an diversen AMS–Kursen, die die Teilnehmer als unsinnig empfinden. Auch Herr G. war nicht begeistert, als ihn das AMS NÖ zu einem Kurs des Berufsförderungsinstituts BFI schickte. Was er dort tun sollte, brachte das Fass aber zum Überlaufen. "Am Infotag bekam ich ein Formular, das ich unterschreiben sollte. Damit hätte ich alle Ärzte von der Schweigepflicht entbunden, sodass auch die Trainer des BFI Einsicht in meine Krankenakten nehmen können", schilderte uns der Niederösterreicher.

Er verweigerte das: "Ich finde das aus datenschutzrechtlichen Gründen absolut unzulässig!" Prompt wurden ihm für sechs Wochen die AMS-Bezüge gestrichen. Seine Ablehnung wertete man als Weigerung der Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Auch seine Berufung änderte nichts an der Sperre. Und der Ombudsfrau gegenüber beharrte das AMS NÖ auf der Rechtmäßigkeit der Bezugssperre.

Herr G. wandte sich deshalb auch an den Verwaltungsgerichtshof, der zu einem ganz anderen Ergebnis kam. Das Gericht befand unter anderem, dass ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt seien. Auch eine Vereinbarung zwischen AMS und BFI führe nicht dazu, dass von einem Arbeitslosen verlangt werden kann, der Weitergabe von (sensiblen) Daten durch Dritte an AMS und BFI zuzustimmen. Die Sperre des Bezuges war deshalb rechtswidrig! Das Geld muss nachgezahlt werden. Eventuell wäre eine Nachschulung für das AMS in Sachen Recht angebracht...

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