Hintergrund ist eine Entscheidung des Pariser Handelsgerichts, das am Freitag ein Verbot des Dienstes abgelehnt hatte. Die Gesetzesbestimmungen zur Regelung von UberPop seien nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden, lautete die Begründung des Gerichts. Die Taxifahrer betrachten UberPop als illegale Konkurrenz, die verboten werden sollte.
Auch in Deutschland beschäftigt der Streit zwischen Uber und der Taxibranche regelmäßig die Gerichte. In Hamburg und Berlin sind die Vermittlungsdienste von Uber verboten. Die meiste Kritik hatte sich an UberPop entzündet, bei dem das Unternehmen private Fahrer vermittelt. Diese würden sich nicht an das geltende Personenbeförderungsgesetz halten, das besondere Auflagen vorsieht. Ein bundesweites Verbot war wegen formaler Fehler wieder gekippt worden.
Uber bietet seine Dienste weltweit bereits in 45 Ländern an, auch in Österreich. Hierzulande dürfte das Geschäftsmodell jedoch zulässig sein, weil offenbar nur an konzessionierte Mietwagenunternehmen vermittelt wird.
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