Ein Handelsgericht in Madrid gab am Dienstag dem Antrag einer Vereinigung von Taxi-Besitzern statt und erließ eine einstweilige Verfügung. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die von Uber vermittelten Fahrer keine Lizenzen zur Personenbeförderung besäßen. Einen Tag zuvor hatte ein Gericht in Den Haag ein ähnliches Verbot für die Niederlande erlassen.
Die von Uber über eine Smartphone-App vermittelten Fahrten stellten einen unlauteren Wettbewerb dar, betonte das Madrider Handelsgericht. Das einstweilige Verbot habe nichts mit der "philosophischen Debatte" über die Freiheit des Marktes zu tun. Es stütze sich allein auf die bestehenden Wettbewerbsgesetze.
Das Gericht hatte das Unternehmen vor seiner Entscheidung nicht angehört. Es begründete dies nach Informationen der staatlichen Nachrichtenagentur Efe damit, dass Uber seinen Sitz in den USA habe.
San Francisco und Los Angeles klagen gegen Uber
Dort weht dem Unternehmen ebenfalls scharfer Wind entgegen. Die Staatsanwälte in San Francisco und Los Angeles warfen dem Dienst in einer am späten Dienstag bekannt gewordenen Klage vor, bei der Überprüfung seiner Fahrer - im Gegensatz zum gängigen Verfahren bei Taxi-Diensten - keine Fingerabdrücke abgeglichen zu haben. Damit seien die Checks bei Uber weniger gründlich gewesen, kritisieren die Behörden.
Außerdem habe Uber entgegen kalifornischen Bestimmungen die Smartphone-App, mit der die zurückgelegten Kilometer berechnet werden, nicht von den Behörden zertifizieren lassen. Und bei Flughafenfahrten in San Francisco sei zu Unrecht eine Gebühr von vier Dollar berechnet worden - als angeblich übliche Abgabe des Airports. Da es bei Uber aber gar keine Verträge mit dem Flughafen gebe, sei das Geld bei den Fahrern gelandet.
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