Seit drei Jahren tot

Apple-Gründer Steve Jobs wird vor Gericht aussagen

Elektronik
02.12.2014 12:49
Der im Oktober 2011 verstorbene Apple-Gründer Steve Jobs wird im Dezember 2014 noch einmal vor Gericht aussagen. Bei einem bereits seit zehn Jahren laufenden Prozess, in dem es um digitales Rechte-Management auf Apples MP3-Player iPod geht, soll eine vor dem Krebstod des Apple-Gründers aufgezeichnete Videoaussage gezeigt werden. Und auch alte E-Mail-Korrespondenz von Jobs soll als Beweismittel dienen.

350 Millionen US-Dollar fordern Konsumenten in einer Sammelklage von Apple. Sie haben geklagt, weil Apple vor rund zehn Jahren seinen Musik-Shop iTunes und den hauseigenen MP3-Player iPod genutzt haben soll, um Konkurrenz-Dienste und -Geräte zu benachteiligen.

Konkret war es einem Bericht der "New York Times" zufolge nicht möglich gewesen, via iTunes gekaufte Musik auf Geräten anderer Hersteller abzuspielen. Gleichzeitig sei es auch unmöglich gewesen, andernorts gekaufte Musik auf einem iPod abzuspielen. Für die Kläger ein klarer Fall von Missbrauch der eigenen Marktmacht durch Apple.

Jobs' klare Worte sind gefährlich für Apple
In dem Prozess sollen E-Mails von Jobs und vor seinem Tod aufgezeichnete Videoaussagen als Beweismittel verwendet werden. Und das könnte für Apple zum Problem werden, verwendete Jobs doch klare Worte, die vor Gericht eindeutig ausgelegt werden könnten.

So soll er beispielsweise in einer E-Mail aus dem Jahr 2003 geschrieben haben: "Wir müssen sicherstellen, dass Music Match beim Start seines Download-Musikgeschäfts den iPod nicht nutzen kann. Ist das ein Problem?" Für Apples Anwälte sind solche Aussagen tatsächlich ein Problem, den Klägern spielen sie in die Hände.

E-Mails auch in anderen Prozessen Beweismittel
Es ist nicht das erste Mal, dass E-Mails von Steve Jobs Apple vor Gericht in ein schiefes Licht rücken. Auch in einem anderen Prozess dienen E-Mails von Jobs als Beweismittel – in diesem Fall, um Absprachen bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter zwischen großen US-Technikkonzernen zu belegen.

Bei der für April geplanten Verhandlung wird E-Mail-Korrespondenz zwischen Jobs und dem damaligen Google-Chef Eric Schmidt als Beweis für die Absprachen verwendet. Und auch E-Mails, die Jobs an den mittlerweile nicht mehr existenten Smartphone-Pionier Palm gesendet hat, dienen als Beweismittel. Darin soll er der Konkurrenzfirma sogar mit Patentklagen gedroht haben.

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