Schweizer angeklagt

Prozess um “bestialischen” Mord einer Escort-Dame

Österreich
01.12.2014 17:55
Weil er eine Prostituierte aus der Steiermark in der Schweiz auf "bestialische" Art und Weise getötet hat, muss sich nun ein 28-jähriger Schweizer vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Haftstrafe. Der Verteidiger verlangte hingegen eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. In einem Punkt waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig: die Tat sei furchtbar, zu beschönigen gebe es nichts.

Der Staatsanwalt plädierte beim Prozessauftakt auf einen Schuldspruch wegen Mordes und weiterer Tatbestände und forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine ambulante Therapie. Für einen Mord muss der Täter besonders verwerflich und skrupellos handeln. Dies sei absolut gegeben, fand der Staatsanwalt.

Der Verteidiger forderte hingegen einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine ambulante Maßnahme. Sein Mandant habe die Escort-Dame bestellt, um Sex zu haben und sie allenfalls auszurauben. Auch an Vergewaltigung habe sein Mandant gedacht. Keinesfalls aber habe der Angeklagte die Frau bestellt, um sie zu töten.

"Will nicht wahrhaben, dass ich das gemacht habe"
Als es dann aber später zu einer Auseinandersetzung mit der Frau kam, habe sich sein Mandant einfach "nicht mehr gespürt", sei "wie weggetreten" gewesen. Der Angeklagte selber sagte am Montag: "Ich will es nicht so recht wahrhaben, dass ich das gemacht habe." Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Es sei gewesen wie in einem Film, den er nicht habe stoppen können.

Warum er das Callgirl derart zugerichtet hat, konnte der Angeklagte vor Gericht nicht sagen. Er zuckte lediglich ratlos mit den Schultern. Er sei daran, dies mit seiner Therapeutin aufzuarbeiten, sagte er. Der Angeklagte machte im Verlauf des Verfahrens zum Teil widersprüchliche Angaben, teilweise auch, um sich in ein besseres Licht zu stellen. Das stritt er vor Gericht gar nicht erst ab.

Allerdings beharrte er in verschiedenen Punkten auf seiner Version des Tathergangs. So betonte er beispielsweise, die aus Österreich stammende und in der Ostschweiz wohnhafte Escort-Dame habe ihn beleidigt und geschubst, da sei er ausgerastet. "Krüppel" habe sie ihn genannt, sagte der Angeklagte, der an einer Hasenscharte leidet.

Malträtiertes Opfer in Lichtschacht zurückgelassen
Der zur Tatzeit 25-jährige Mann hatte am Abend des 9. März 2012 bei einem Escortservice eine Frau nach Langenthal bestellt. Dort begab er sich mit der gebürtigen Österreicherin zum Parkplatz einer Sporthalle. Als der junge Mann, der zuvor Alkohol getrunken und Kokain konsumiert hatte, dem Callgirl sagte, er habe kein Geld, kam es zu einer Auseinandersetzung.

Der junge Mann würgte, schlug und trat die Frau. Dann versuchte er, in sie einzudringen. Das malträtierte Opfer schleifte er anschließend zu einem Lichtschacht der Turnhalle und stopfte ihr Gegenstände in Körperöffnungen. Dann ließ er die Frau im Schacht zurück, stahl ihr Geld und fuhr mit ihrem Auto durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.

Urteil am Donnerstag erwartet
Jugendliche eines Sportvereins fanden tags darauf die schrecklich zugerichtete Leiche im Lichtschacht. Der unter anderem wegen Brandstiftung vorbestrafte Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug auf dem Thorberg. Dort wurde ihm gutes, problemloses Verhalten attestiert. Das Urteil wird das Gericht am Donnerstag eröffnen.

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