Die zeitliche Frist ergebe sich daraus, dass binnen 48 Stunden nach einer Festnahme eine Einlieferung in eine Justizanstalt erfolgen und dann ab Einlieferung innerhalb von 48 Stunden über die U-Haft entschieden werden müsse, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher, am Sonntag.
Zuständiges Gericht sei das Landesgericht für Strafsachen in Graz. Das gelte auch für die in Wien Festgenommenen - unter ihnen der mutmaßliche Haupttäter Mirsad O.. Eine Einvernahme per Videokonferenz wäre dabei möglich.
Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen
Im Rahmen des Großeinsatzes in Wien, Graz und Linz wurden am Freitag zahlreiche Wohnräumlichkeiten und Fahrzeuge durchsucht. Beschlagnahmt wurden laut Staatsanwaltschaft Graz, unter deren Federführung die Polizeioperation lief, unter anderem terroristisches Propagandamaterial, elektronische Datenträger, Bargeld und ein Schlagring.
In dem Ermittlungsverfahren geht es um den Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen "im Zusammenhang mit der Rekrutierung junger Menschen für den syrischen Bürgerkrieg". Insgesamt sollen an der Polizeiaktion rund 900 Beamte beteiligt gewesen sein.
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