Debatte um Allergene

EU-Bürokratie stößt heimischen Wirten sauer auf

Österreich
24.11.2014 17:29
Fisch, Eier, Brot oder Senf - das alles kann empfindlichen Personen nicht nur auf den Magen schlagen, sondern schwere Allergien auslösen. Ab 13. Dezember müssen Österreichs Gastronomen ihre Gäste über die verwendeten Lebensmittel informieren. Die dafür notwendigen Info-Veranstaltungen der Wirtschaftskammer sind ausgebucht. Vielen Gastronomen stößt der zusätzliche bürokratische EU-Aufwand sauer auf.

14 Lebensmittel gelten laut EU als besondere Quälgeister: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Sellerie, Senf, Sesam, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte wie Haselnüsse, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen (werden als Sojaersatz verwendet und kommen in glutenfreien Nahrungsmitteln vor) und Weichtiere wie Muscheln. Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn sich die Bezeichnung auf die betreffende Zutat bezieht. Beispiele sind Krabbencocktail, Eierspeise oder Erdnüsse in offener Schale.

Kennzeichnungspflicht auch in Kaffeehäusern
Nicht nur in Speiselokalen müssen die Gerichte gekennzeichnet sein, auch Kaffeehäuser unterliegen dieser Verordnung. Beim Wein sind es meist die Sulfite, die Kopfschmerzen bereiten. Beim Bier sind es hauptsächlich Gluten und Sulfite. Bei allen "weißen" Kaffees muss natürlich auf die Milch hingewiesen werden, bei Softdrinks auf das Süßungsmittel Aspartam bzw. Aspartam-Acesulfamsalz.

Der Wirt kann entscheiden, ob er seine Gäste schriftlich oder mündlich informieren will. Wer sich für die mündliche Variante entscheidet, muss seine Mitarbeiter sehr gut schulen. Die Unterlagen müssen im Betrieb aufliegen, die Schulung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Der Kellner darf sich die Allergen-Infos nicht aus den Fingern saugen. Es muss für jedes Gericht trotzdem eine schriftliche Liste der Zutaten geben.

Bis zu 50.000 Euro Strafe bei Verstößen
"Neben einem großen und für viele Betriebe schwer realisierbaren Aufwand der umfassenden Allergenkennzeichnung ist vor allem in den Küchen Rezept- und Produkttreue gefragt. Bisher gab es in den Tourismusschulen keinerlei Ausbildung", erklärt Berndt Querfeld, Obmann der Wiener Kaffeehäuser. Die neue Verordnung sorgt für Unsicherheit in der Gastronomie. Der Strafrahmen bei schweren Verstößen beträgt bis zu 50.000 Euro.

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