Langer Genesungsweg

Niedergestochener Postler will Täterin verzeihen

Österreich
24.11.2014 07:11
Etwa zwei Monate wird jener Briefträger (43) im Krankenstand bleiben müssen, der - wie berichtet - im oberösterreichischen Eidenberg niedergestochen wurde. Ob er Aussicht auf Schmerzensgeld - immerhin zwischen 100 und 300 Euro am Tag - hat, hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, das derzeit von der Angreiferin erstellt wird. War sie zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig, wird es keinen Prozess geben.

Auf menschlicher Ebene ist für Reinhold Altmüller (43) aus Gramastetten der lebensgefährliche Angriff vermutlich schneller abgehandelt als juristisch. Denn der Briefträger, der sich nach der Attacke auch noch eine Lungenentzündung eingefangen hat und noch bis Wochenmitte im AKH Linz bleiben wird, will der gleichaltrigen Messerstecherin, die nur ganz knapp die Halsschlagader verfehlt hatte, verzeihen.

Zurechnungs- und Schuldfähigkeit werden geprüft
Die Angreiferin wird derzeit auf der Inquisitenabteilung in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz behandelt - dort muss auch ihr Geisteszustand begutachtet werden. "Es wird natürlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben", erklärt Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz. Dieses muss klären, ob die Mühlviertlerin, die laut ihrem Ehemann wegen einer Knieoperation ihre Psychopharmaka absetzen, jedoch Schmerzmittel einnehmen musste, zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig und damit auch schuldunfähig war.

Kommen die Gutachter zu eben diesem Schluss, wäre das Verfahren einzustellen, so der Jurist. Und damit müsste das Opfer beim Zivilgericht das Schmerzensgeld einklagen - mit dem Risiko, dass der 43-Jährige verliert, denn Schuldunfähige haften grundsätzlich nicht für den von ihnen verursachten Schaden.

Antrag auf Einweisung als weitere Option
"Es wird auch die Prognose über die Gefährlichkeit eingeholt. Und die könnte dann noch eine zusätzliche Variante eröffnen", erklärt Christl. "Besagt das Gutachten, dass von der Beschuldigten eine Gefährdung ausgeht, kann ein Antrag zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfolgen." Die 43-Jährige befindet sich derzeit in vorläufiger Anhaltung im Krankenhaus.

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