Im Alltag angekommen

Ernst Strasser ist nun Gefängnisbibliothekar

Österreich
18.11.2014 16:17
Der ehemalige Innenminister Ernst Strasser, der am vergangenen Donnerstag in der Justizanstalt Wien-Simmering seine dreijährige Freiheitsstrafe angetreten hat, hat dort eine Beschäftigung gefunden: Er arbeitet in der Gefängnisbibliothek und wickelt gemeinsam mit fünf anderen Häftlingen und einem Justizwachebeamten das Entlehnwesen ab.

Wie Anstaltsleiter Josef Schmoll am Dienstag erklärte, besitzt die Justizanstalt etwa 20.000 Bücher, die von den 460 Insassen entlehnt werden können. Gefragt sind laut Schmoll vor allem Romane, Sach- und Lehrbücher. Die Bände müssen schriftlich geordert werden - ein Fall für Strasser, der ab sofort die Bestellungen der Mithäftlinge bearbeitet und die Lektüre ausgibt. Wenn die Bände zurückgegeben werden, muss der frühere Minister diese auf allfällige Beschädigungen kontrollieren.

Als Gefängnisbibliothekar tritt Strasser in "mörderische" Fußstapfen: Schon der "Lucona"-Betrüger und des sechsfachen Mordes schuldig gesprochene Udo Proksch hatte nach seiner Verurteilung 1991 in der Bibliothek der Krankenabteilung in der Haftanstalt Graz-Karlau gearbeitet - "sehr gewissenhaft", wie sich ein Justizoberst später erinnerte. Auch Ex-Filmregisseur, -Produzent und -Moderator Helmut Frodl, 1993 wegen heimtückischen Mordes lebenslänglich verurteilt, war im oberösterreichischen Garsten in der Anstaltsbibliothek tätig.

Strasser wurde Mitte Oktober vom Obersten Gerichtshof in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig der Bestechlichkeit für schuldig befunden. Für die Höchstrichter war es erwiesen, dass er in seiner Funktion als ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung angeboten hatte. Dem OGH erschienen dafür drei Jahre unbedingt angemessen. Das Erstgericht hatte sogar dreieinhalb Jahre ausgesprochen, wogegen Verteidiger Thomas Kralik Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatte.

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