Vertragskündigung

Witwe legt Mobilfunker Asche als Todesbeweis vor

Elektronik
18.11.2014 10:01
Was tun, wenn der Mobilfunkanbieter des verstorbenen Ehemannes weiter Rechnungen schickt? Eine Witwe aus dem britischen Wales wusste sich nach mehreren erfolglosen Versuchen, den Vertrag zu kündigen, nicht anders zu helfen und ging zum Äußersten: Sie trug die Asche ihres verstorbenen Ehemannes in einen Shop des Providers. Erfolg hatte sie damit trotzdem nicht.

Maria Rayboulds Mann David war Ende August im Alter von nur 57 Jahren einem Krebsleiden erlegen. Bereits tags drauf suchte ihr Sohn Craig den örtlichen Shop des Mobilfunkanbieters T-Mobile UK auf, um den Vertrag seines Vaters zu kündigen. "Damit wir eine Sorge weniger hätten, um die wir uns kümmern müssten", schilderte Maria gegenüber der Website "Wales Online".

Im Shop angekommen, verlangten die Mitarbeiter die offizielle Sterbeurkunde, die ihnen Craig jedoch noch am selben Tag vorlegte. Man versprach ihm daraufhin, eine Kopie des Dokuments an die Zentrale zu schicken. Damit hätte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein sollen – doch weit gefehlt.

Witwe brachte Asche als Beweis mit
Weiterhin trudelten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen bei der Familie ein. Mehrfach suchte Maria deshalb den Shop des Mobilfunkanbieters auf, um unter anderem ein Schreiben des Krematoriums und Rechnungen des Bestatters als Beweis vorzulegen. Beim dritten Besuch brachte sie schließlich die Asche ihres verstorbenen Ehemannes mit.

"Bestattung war einfacher"
Doch auch diese Mühe war vergebens. Anfang November drohte der Mobilfunkanbieter Maria wegen mittlerweile umgerechnet rund 160 Euro sogar mit dem Inkassobüro. Es sei leichter für sie gewesen, ihren Mann zu bestatten, als diese Angelegenheit zu erledigen, klagte Maria gegenüber "Wales Online".

Erst durch die mediale Aufmerksamkeit konnte der Fall schließlich zu den Akten gelegt werden. Es habe eine Verzögerung bei der Abwicklung der automatisierten Prozesse gegeben, entschuldigte sich ein Sprecher des Mobilfunkanbieters bei der Familie für die Unannehmlichkeiten. Der Vertrag sei nun gekündigt, die noch ausstehende Summe getilgt.

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