Keine Sonderbehandlung, kein Extraservice - dem wegen schweren Betrugs verurteilten Stein-Insassen werde gewährt, was ihm zur Resozialisierung auch zustehe, heißt es. Und das sieht so aus: Im berühmt-berüchtigten Häfen brilliert er in der KFZ-Werkstätte mit seinem technischen und handwerklichen Fachwissen - im Gegenzug darf er bei den Ausgängen seinem Brotjob nachgehen: der Fliegerei. Die einzige Auflage, die dem Betrüger aufgebrummt wurde: Er darf seine Passagiere nur im Inland von A nach B fliegen.
"Ähnlich ist das bei Lokführern"
Die skurril anmutende Arbeitserlaubnis der Anstaltsleitung in Krems-Stein sichert Michael M. jedenfalls seinen Job: Wenn er nach dem Gefängnisaufenthalt die vorgeschriebenen Flugstunden nicht nachweisen kann, würde er seine Lizenz verlieren. "Ähnlich ist das bei Lokführern, dort gelten vergleichbare Auflagen. Aber mich wundert gar nichts mehr", sagt ein Justizinsider. "Wenn ein Verbrecher sagt, er würde gerne den Führerschein machen, bekommt er auch 'Freizeit' dafür."
Aber zurück zum inhaftierten Piloten aus Oberösterreich: General Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, fiel aus allen Wolken, als er von der "Krone" damit konfrontiert wurde. Er kann die Causa nach Rücksprache mit der Anstaltsleitung Stein, wo die Flugerlaubnis erteilt wurde, aber bestätigen. Den Akt "Pilot Michael M." will er sich in den kommenden Tagen genauer ansehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.