Neuer Prozess?

Bakary J.s Anwalt vermutet finanzielle Motive

Österreich
10.11.2014 18:09
Nachdem drei der vier im Fall Bakary J. verurteilten Beamten eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstreben, hat sich nun der Anwalt von Bakary J. zu Wort gemeldet. Nikolaus Rast bezweifelt die von den drei früheren Polizisten genannten Gründe für den Widerruf ihrer Geständnisse. Er vermutet vielmehr Angst vor Regresszahlungen als Motiv und stellte die Frage in den Raum, warum wohl der vierte der 2006 verurteilten Polizisten bei seinem Geständnis bleibe.

"110.000 Euro hat die Republik gezahlt. Diese Zahlung wäre ja nicht erfolgt, wenn es Zweifel an dem Urteil gegeben hätte", sagte Rast am Montag und gab sich überzeugt: "Der Wiederaufnahmeantrag wird im Versuchsstadium stecken bleiben." Darüber hinaus kündigte der Anwalt an, zu prüfen, ob bei der Pressekonferenz am Montag das Datenschutzgesetz verletzt wurde, weil möglicherweise als sensibel einzustufende Patientendaten seines Mandanten präsentiert wurden.

"Wenn dem so ist, gibt es gleich die nächste Klage", sagte Rast. Er hat bereits eine Verleumdungsklage gegen die drei ehemaligen Polizisten eingebracht, da sie Bakary J. unterstellten, die Unwahrheit über die Entstehung seiner schweren Verletzungen gesagt zu haben.

"Gutachter von damals waren Experten"
Den Äußerungen von Privatgutachter Georg Kobinian hielt Rast unter Berufung auf Recherchen des ORF-Magazins "Thema" entgegen, dass Folgen von Verletzungen sehr wohl erst später sichtbar werden können. In der Sendung vom 27. Oktober hatte ein Spezialist erklärt, dass Brüche, die nicht mit Knochenverschiebungen einhergehen, unmittelbar nach der Verletzung auf einem Röntgenbild nicht unbedingt zu erkennen sind. Außerdem, betonte der Anwalt von Bakary J., fänden die Geständnisse im Strafverfahren volle Deckung im Akt. Die damals tätigen medizinischen Gutachter seien ausgewiesene Experten, fügte Rast hinzu.

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Der Anwalt geht davon aus, dass Angst vor künftigen Zahlungen der Grund für den Widerruf der Geständnisse acht Jahre nach der Verurteilung ist. Neben den 110.000 Euro geht es noch um mehr als 300.000 Euro, die Rast im Namen seines Mandanten nach wie vor fordert. Im Regressweg müssten die früheren Beamten "zahlen bis an ihr Lebensende", meinte Rast. Er übte im gleichen Atemzug Kritik an der Finanzprokuratur, die in diesem Fall die Republik vertritt: "Es ist eine Zumutung, dass man sich mit meinem Mandanten nicht einigt. Der Betrag ist nicht in Stein gemeißelt." Rast fordert 375.000 Euro und eine monatliche Pension für das Opfer.

Amnesty: "Eine Ungeheuerlichkeit, was hier probiert wird"
Auch Heinz Patzelt, der Generalsekretär von Amnesty International Österreich, kritisierte die angestrebte Wiederaufnahme des Strafverfahrens. "Es ist eine Ungeheuerlichkeit, was hier probiert wird", sagte Patzelt. "Folteropfer brauchen Sicherheit und nicht die Verleugnung der Tat." Er zeigte sich verwundert darüber, dass der medizinische Gutachter offenbar nicht wisse, dass Frakturen nicht zwangsläufig sofort erkannt werden. "Das ist eigentlich gesichertes medizinisches Wissen. Ich selber bin drei Wochen mit einem gebrochenen Halswirbel herumgelaufen und habe es nicht gewusst", so Patzelt.

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