Unterschiedliche Kurzparkzeiten in den Innen- und Außenbezirken: in Ordnung. Wieder andere Zeiten für Geschäftsstraßen: geschenkt. Dazu eine Sonderregelung für das Gebiet um die Stadthalle, im Sommer anders als in der restlichen Jahreszeit: kompliziert, aber was soll's. Dass aber Gebührenpflicht an einigen Stellen auch am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen gilt, kann nur als Bosheit bezeichnet werden. "Wer soll sich da noch auskennen?", fragen "Krone"-Leser.
Keine Zusatzinfo, Zone daher an sieben Tagen gültig
Beispiel: Hardeggasse beim Stadlauer Friedhof im 22. Bezirk. Anton A. erhält dort zu Allerheiligen (Feiertag) einen Strafzettel über 36 Euro. Grund: Er hatte keinen Parkschein ausgefüllt. Die Kurzparkzone ist zwar ausgeschildert. Weil es aber keine Zusatzinfo mit Einschränkung "werktags" gibt, sei sie sieben Tage die Woche und auch feiertags gültig, heißt es von den Parksheriffs. Und Anton A. soll die Strafe bezahlen.
Selbst Polizeisprecher Roman Hahslinger gesteht offen: "Ich habe nicht gewusst, dass es so etwas in Wien gibt." In der offiziellen Parkfibel der Stadt ist zwar viel über Gebühren, Handyparken und die unterschiedlichen Zonen zu lesen. Kein Wort aber darüber, dass auch am Wochenende abkassiert wird. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät, die Straßenschilder immer genau zu lesen.
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