Dem Urteil zufolge gelte das sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht, das in einem Zusatz der US-Verfassung geregelt ist, nur für Kenntnisse oder Wissen wie Passwörter, nicht aber für physische Objekte wie materielle Schlüssel oder eben den Fingerabdruck. Das bedeutet: Vermutet die Polizei auf dem Smartphone eines Verdächtigen belastendes Material, kann der Verdächtige gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, das Gerät mittels Fingerabdruck zu entsperren.
Belastendes Video auf Handy vermutet
Wie "Heise" berichtet, kam es wegen eines mutmaßlichen Gewaltverbrechers zu dem Urteil. Der Beschuldigte soll laut Polizeiangaben im Streit seine Freundin gewürgt haben, eine Kamera im Haus des Paares soll die Tat gefilmt haben. Das belastende Material wurde auf dem Handy des Verdächtigen vermutet, dieser verwehrte den Ermittlern jedoch zunächst den Zugriff.
Vor Gericht wurde nun entschieden, dass die Polizei ihn zum Entsperren des Geräts per Fingerabdruck zwingen kann. Problematisch wird es für die Behörden freilich, wenn der Verdächtige neben dem Fingerabdruck auch andere Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise ein Passwort, verwendet. Diese fallen auch nach dem Fingerabdruck-Urteil weiterhin unter das Auskunftsverweigerungsrecht.
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