"Krone"-Ombudsfrau

Ärger mit Post-Empfangsbox

Ombudsfrau
27.10.2014 11:34
Wenn sie wirklich wichtig ist, dann sollte eine Sendung lieber nicht in der Post-Empfangsbox hinterlegt werden. Das findet jedenfalls User Siegfried S. aus Wien. Denn: Er hat nur die Benachrichtigung über die Hinterlegung erhalten, nie aber das Poststück...

Es klingt so logisch wie einfach: Ist der Empfänger nicht zu Hause, ermöglicht die Post-Empfangsbox die Hinterlegung eines Pakets oder Schriftstückes direkt am Wohnort. Das findet auch Herr S. einleuchtend. Aber er konnte die Post-Box nach der Benachrichtung über eine hinterlegte Sendung nicht öffnen. "Ich habe mich an die Post um Rat gewandt. Das Ergebnis war gleich null, denn ich weiß nicht einmal, wer mir etwas geschickt hat. Trotz Sendenummer ist eine Nachforschung aber nicht möglich", wandte sich der Wiener verzweifelt an uns.

Laut "Postfuchs" wurde die Sendung tatsächlich aus der Box entnommen. Von wem, weiß man allerdings nicht. Dass sich die Empfangsbox aber aus Sicherheitsgründen nach der Entnahme der Sendung nicht noch einmal öffnen lässt, erklärt, warum Herr S. die Box nicht aufmachen konnte.

"Der Post müsste es doch möglich sein, wenigstens den Absender festzustellen. Dann könnte ich mich mit ihm in Verbindung setzten. Das angeblich hinterlegte Einschreiben bleibt jedenfalls verschwunden und ich kann nichts dagegen tun", ist Herr S. empört. Auch die Ombudsfrau findet den Service der Post hier zumindest verbesserungswürdig...

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