Verträge verletzt?

Bodengesetz: EU-Kommission geht gegen Ungarn vor

Österreich
16.10.2014 15:46
In der Frage der umstrittenen ungarischen Bodengesetze geht die EU-Kommission nun rechtlich gegen Ungarn vor. Wegen Beschränkung der Rechte ausländischer Investoren auf Nutzung landwirtschaftlicher Flächen hat die Kommission in Brüssel am Donnerstag ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eröffnet. Von den Gesetzen sind auch zahlreiche österreichische Bauern betroffen - für sie besteht nun Hoffnung.

Konkret beanstandet die EU-Kommission eine Bestimmung aus dem ungarischen Gesetz vom Dezember 2013, mit dem bestimmte Nießbrauchverträge am 1. Mai 2014 beendet werden. Den betroffenen Personen wurde nach Angaben der Kommission eine Übergangsfrist von lediglich viereinhalb Monaten eingeräumt. Damit sei die zuvor angekündigte Übergangszeit von 20 Jahren hinfällig geworden.

Kommission: "Möglicherweise Verstoß gegen EU-Recht"
"Nach Auffassung der Kommission beschränken die ungarischen Rechtsvorschriften die Rechte ausländischer Investoren in einer Weise, die möglicherweise gegen das EU-Recht zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit verstößt", teilte die EU-Kommission mit.

Ferner beanstandet die EU einen zweiten Punkt desselben Gesetzes, der für bestimmte, vor mehr als 20 Jahren geschlossene Pachtverträge eine sehr kurzfristige einseitige Beendigung ermöglicht. Diese Bestimmung gebe "Anlass zu ähnlichen Bedenken wie die Beendigung der Nießbrauchverträge", erklärte die Kommission.

Die EU-Behörde betonte, Beschränkungen der Grundfreiheiten zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit müssten ordnungsgemäß begründet und verhältnismäßig sein. Zwar falle die Festlegung der jeweiligen Eigentumsordnungen in die Zuständigkeit der EU-Staaten, "doch müssen diese mit dem EU-Recht in Einklang stehen". Die Regierung in Budapest wurde aufgefordert, binnen zwei Monaten eine Stellungnahme zu den Fragen abzugeben.

Rupprechter froh über "Unterstützung aus Brüssel"
Österreichs Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter begrüßte das EU-Verfahren. "Ich bin froh über diese dringend notwendige Unterstützung aus Brüssel gegen diese Entrechtung", teilte der Minister mit. Rupprechter erwartet, dass Budapest nun auf die Sorgen der betroffenen Landwirte eingehen wird.

Es müsse "so schnell wie möglich eine konstruktive Lösung" für die österreichischen Bauern gefunden werden. "Es kann nicht sein, dass österreichische Landwirte ihre über Jahre getätigten Investitionen entschädigungslos verlieren. Zehn Jahre nach dem EU-Beitritt muss auch in Ungarn EU-Recht gelten."

Das Außenministerium geht davon aus, dass etwa 200 österreichische Landwirte mit rund 200.000 Hektar Agrarfläche von den umstrittenen Gesetzen betroffen sind. Das entspricht vier Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ungarn.

Budapest: "Angriff, hinter dem Lobbyinteressen stehen"
Die ungarische Regierung hatte bisher stets betont, betroffen wären nur Investoren bzw. Grundbesitzer, die durch sogenannte Taschenverträge durch Umgehung herrschender Gesetze an die landwirtschaftlichen Flächen gekommen wären.

Auch am Donnerstag hieß es aus der Regierungspartei von Premier Viktor Orban, dass hinter dem "Angriff" der EU-Kommission "starke geschäftliche Lobbyinteressen" stünden. Trotz des "inneren und äußeren Drucks" werde die Regierung "den ungarischen Boden mit allen möglichen Mitteln schützen".

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