Einsprüche vom Tisch

Steirische Gemeindefusionen: Höchstgericht sagt Ja

Österreich
15.10.2014 08:45
Knalleffekt in der steirischen Landespolitik: Die umstrittenen Gemeindefusionen sind rechtens. Der Verfassungsgerichtshof wies am Dienstag die ersten Anträge - 16 Kommunen wollten sich partout nicht zusammenlegen lassen - ab, kann keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Für die Reformpartner ein Erfolg, für die enttäuschten "Gemeinderebellen" eine bittere Niederlage.

Gespanntes Warten in den Gemeindestuben und natürlich im Landhaus. Für Dienstagvormittag war eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofes angekündigt. Hatten doch 16 Orte – Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß, Eisbach, Tauplitz, Pichl-Kainisch, Altenmarkt/Fürstenfeld, Etzersdorf-Rollsdorf, Saifen-Boden, St. Marein/Neumarkt, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba und Grambach - Beschwerde gegen die geplanten Fusionen mit Nachbargemeinden eingelegt. Unter anderem mit der Begründung, diese seien unsachlich, vor allem aber kontraproduktiv. Die Anträge 26 weiterer "Rebellen" harren noch ihrer Bearbeitung, die Urteile sollen aber bis zum Jahresende folgen.

Keine Gemeinde hat Recht auf "ungestörte Existenz"
Um 10.45 Uhr machten die Wiener Richter am Dienstag ihre Entscheidung öffentlich - und die hat Signalwirkung: Fusionen rechtens, erste Anträge abgewiesen. Gerhard Holzinger, Präsident des Gerichtshofs, argumentierte, eine Verfassungswidrigkeit aus formalen Gründen treffe nicht zu, keine Gemeinde habe das Recht auf "ungestörte Existenz", der Landesgesetzgeber entsprechenden rechtspolitischen Spielraum. Darüber hinaus seien die Ziele der Reformpartner, die Gemeinden leistungsfähiger zu machen und die kommunale Infrastruktur effizienter zu nutzen, durchaus im Verfassungsrahmen. Von "Unsachlichkeit", wie sie die Fusionskritiker orten, könne keine Rede sein, so Holzinger.

"Das ist ein Tag, der uns glücklich macht"
Kein Wunder, dass die "Fusionsmotoren" Franz Voves und Hermann Schützenhöfer um 12.30 Uhr mit breitem Lächeln vor die versammelte Presse traten. "Das ist ein Tag, der uns glücklich und auch stolz macht", schickte Voves voraus, um dann die Wichtigkeit der "Gemeindeehen" einmal mehr zu unterstreichen. Schützenhöfer wiederum bedankte sich ausdrücklich bei jenen 306 Bürgermeistern, die freiwillige Beschlüsse gefasst hatten. Und bemühte sich, auch die letzten Gegner zu überzeugen: "Kommt ins Boot - meine Hand bleibt ausgestreckt!"

Enttäuschung bei Reformkritikern
Enttäuschung herrscht bei den betroffenen Bürgermeistern und der reformkritischen Gemeindeinitiative. Federführend beim Protest war Florian Taucher, Bürgermeister von Höf-Präbach (das Urteil für diese Kommune steht noch aus): "Diese Urteile sind sicher richtungsweisend", gibt er zu. Das letzte Wort, so die Initiative, werden die Bürger bei den Kommunal- und Landtagswahlen 2015 sprechen. Interessant: Bei St. Marein hat nicht die Gemeinde, sondern der Bürgermeister persönlich den Antrag eingebracht. Auch der wurde abgelehnt - aus formalen Gründen, da die Fusion laut Gericht "nicht in seine persönliche Rechtssphäre eingreift".

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