Riskante Freizeit

Wie Sie Ihr Kind richtig gegen Unfälle absichern

Wirtschaft
18.10.2014 11:40
Viele Eltern überlassen die richtige Unfallabsicherung ganz und gar dem Staat. Doch das kann bei Unfällen, die außerhalb der Schule passieren, weitreichende finanzielle Folgen haben. Wie Sie Ihr Kind richtig absichern, erfahren Sie hier.

Die Zahlen kennen mittlerweile schon viele Menschen: Etwa drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Und gerade Kinder sind hier verstärkt gefährdet. Denn beim Spielen und Sportmachen passiert besonders den Kleinen recht schnell etwas. Gott sei Dank oft ohne bleibende Folgen, aber leider immer wieder auch mit derart gravierenden Verletzungen, dass Invaliditätserscheinungen bleiben. Im Jahr 2013 mussten laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 40.000 Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren nach Unfällen beim Sport im Spital behandelt werden, 77.900 nach Unfällen zu Hause oder in der Freizeit.

Und wenn ein Unfall in der Freizeit passiert, sind die finanziellen Auswirkungen auf die ganze Familie teilweise gravierend. Kinder sind nur in der Schule bzw. auf dem Schulweg gesetzlich pflichtversichert und erhalten nur dann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wie etwa eine lebenslange Unfallrente, wenn sich der Unfall in der versicherten Zeit ereignet hat. Passiert ein Unfall dagegen in der Freizeit, sind nur die medizinische Erstversorgung, der Krankenhausaufenthalt sowie teilweise die Versorgung mit Medikamenten oder Heilbehelfen gedeckt. Wenn aber spezielle Therapien, Umbauarbeiten, Pflegeleistungen oder kosmetische Operationen benötigt werden, muss das aus eigener Tasche bezahlt werden.

Vorsicht bei Zahlscheinpolizzen
Eltern von Schulkindern kennen das Prozedere: Zu Beginn des neuen Schuljahres werden oft Zahlscheine für Schülerunfallversicherungen ausgegeben. Die Produkte kosten meist zwischen drei und zehn Euro pro Jahr, damit das Kind auch in der Freizeit geschützt ist. Oft sind auch Bergungskosten oder Kosten für Heilbehelfe mitversichert. Aber Achtung: Die günstige Jahresprämie dieser Produkte kommt meist daher, dass auch nur geringe und im Ernstfall unzureichende Versicherungssummen angeboten werden. 20.000 Euro sind im Fall des Falles natürlich eine Hilfe, aber bei 100% Invalidität, wie sie etwa bei Erblindung auf beiden Augen oder Querschnittlähmung gegeben ist, sind sie bei Weitem nicht genug. Eine Zahlscheinpolizze ist daher sicher besser als nichts, aber idealerweise versichert man sein Kind im Rahmen einer eigenständigen Unfallversicherung.

Private Unfallversicherungsverträge können als Einzelvertrag mit den Eltern als Versicherungsnehmer und dem Kind als versicherte Person oder gleich als Familientarif für Eltern und Kind abgeschlossen werden. Bei Familientarifen sind Kinder je nach Versicherer bis maximal dem 18. bzw. 27. Lebensjahr von der Deckung mit umfasst, solange sie im selben Haushalt wohnen und nicht wirtschaftlich selbständig sind, das heißt, noch kein eigenes Einkommen beziehen. Ein Einzelvertrag für das Kind hat den Vorteil, unabhängig von Altersgrenze bzw. wirtschaftlicher Situation weiterzulaufen. So läuft man nicht Gefahr, auf einmal keine Deckung mehr zu haben, ohne davon zu wissen.

Die Kosten für private Unfallversicherungen sind meist überschaubar und können außerdem in der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben angesetzt werden. Bei diesen Verträgen können Sie die Versicherungssumme für Dauerinvalidität von einer definierten Untergrenze ausgehend frei wählen. Die Dauerinvalidität wird anhand einer sogenannten Gliedertaxe bemessen, wonach bei voller Funktionsunfähigkeit des Körperteils ein Prozentsatz X an Invalidität besteht. Beispiel: Verlust des Augenlichts auf einem Auge: 50 Prozent Invalidität. Funktionsunfähigkeit des kleinen Fingers: fünf Prozent Invalidität. Die Invaliditätsleistung besteht in einer Einmalzahlung, mit der Umbauten, Reha-Maßnahmen und weitere, durch die Behinderung entstehende Kosten beglichen werden können.

Wichtig ist, dass der Vertrag schon ab dem ersten Prozent Invalidität eine Leistung erbringt und höhere Leistungen vorsieht, je stärker die Beeinträchtigung ist. Man spricht dabei von einer sogenannten Progression: Bei geringer Beeinträchtigung wird für ein Prozent Invalidität ein Prozent der Versicherungssumme bezahlt, bei 50 Prozent beispielsweise mit Faktor zwei, ab 75 Prozent beispielsweise verdreifacht.

Zusätzlich kann eine monatliche Unfallrente, Unfallkosten (Heil-, Bergungs-, Rückholkosten), Todesfall-Leistung und Spital- oder Taggeld versichert werden. Auch haben viele Versicherer bereits im Haupttarif einige Zusatzleistungen inkludiert, wie Einmalzahlungen bei Knochenbruch, Spitalsaufenthalten oder eine kleine monatliche Unfallrente.

Achten Sie bei Familienunfallversicherungen jedenfalls darauf, dass alle Familienmitglieder zu 100% versichert sind und nicht für manche Familienmitglieder nur 50% der angegebenen Versicherungssummen Anwendung finden.

Was ist nicht versichert?
Ein Unfall ist sehr genau definiert: Es handelt sich um ein unvorhersehbares, unfreiwilliges Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung nach sich zieht. Krankheiten aller Art sowie Folgen von medizinischen Eingriffen sind somit keine Unfälle und aus der Leistung der Unfallversicherung daher ausgeschlossen. Ausnahmen von der klassischen Unfall-Definition bestehen außerdem meist für Kinderlähmung und Zeckenbisse sowie Wundstarrkrampf.

Zusätzlich sind Unfälle ausgeschlossen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss, bei Begehen einer strafbaren Handlung oder bei Extremsportarten verursacht werden.

Und was, wenn ich den Vertrag nicht mehr brauche?
Unfallversicherungen können nach dem dritten Jahr der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt werden.

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