Als freigestellter Personalvertreter darf der Beamte in Zivil unterwegs sein. Zu prüfen sei unter anderem, ob ein Verstoß gegen Paragraf 43 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes vorliegt, sagte Polizeisprecher Roman Hahslinger. Dieser besagt u.a., dass ein Beamter in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen habe, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Laut AUF-Vorsitzendem Werner Herbert besitzt der Beamte einen Waffenpass, womit er auch privat eine Pistole tragen dürfe. Darüber hinaus sagte Herbert der Zeitung, die Sache werde "vollkommen überzeichnet". Nach Angaben Hahslingers muss noch überprüft werden, ob der Beamte tatsächlich einen Waffenpass besitzt, ebenso, ob er dienstlich unterwegs war.
Die AUF, die Gewerkschaft der Freiheitlichen, hat bei den letzten Personalvertretungswahlen 2009 innerhalb der Wiener Polizei einen Stimmenanteil von 27,3 Prozent erzielt.
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